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Wohnschutz
Geschütztes Wildtier

Marder & andere Tiere auf dem Dachboden

Nächtliches Poltern über der Decke stammt keineswegs immer vom Marder – Waschbär, Siebenschläfer und Eichhörnchen nutzen dieselben Dachböden, und die Rechtslage unterscheidet sich je nach Art erheblich. Alle Ratgeber zum Bestimmen, rechtssicheren Vertreiben und dauerhaften Verschließen der Einstiege.

Erst bestimmen, dann handeln Jagd- und Naturschutzrecht je Art Nachtaktiv – Paarung Jul/Aug Einstieg ab 6 cm genügt

Alle Ratgeber zum Thema Marder

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Marder in Deutschland – was Sie wissen müssen

Der Steinmarder (Martes foina) ist in Deutschland weit verbreitet und hat sich erfolgreich an das Leben in Städten und Vororten angepasst. Anders als viele denken, ist er kein Schädling im rechtlichen Sinne, sondern ein jagdbares Wildtier, das dem Bundesjagdgesetz unterliegt. Das bedeutet: Töten und Fangen sind Jagdausübung (§ 1 Absatz 4 BJagdG) und ohne Jagdausübungsrecht strafbar – auch die Lebendfalle. Vergrämen und Aussperren dagegen sind uneingeschränkt erlaubt und in der Praxis das Einzige, was dauerhaft wirkt. Wer einen Marder im Dachboden vertreiben möchte, muss sich an legale Methoden halten. Vor allen Maßnahmen steht die Bestimmung: Poltern nachts, moschusartiger Geruch, Kot und Trittsiegel unterscheiden den Marder von Ratte, Siebenschläfer und Waschbär – wie Sie Marderspuren erkennen und richtig deuten, zeigt der eigene Ratgeber.

Besonders häufig sind Marderschäden am Auto: Der Marder beißt Kabel, Kühlwasserschläuche und Dichtungen durch – bevorzugt, wenn ein Rivale das fremde Revier am Fahrzeug markiert hat. Laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) entstehen jährlich über 200.000 solcher Schäden. Die Teilkasko trägt in der Regel den Bissschaden selbst, Folgeschäden nur, wenn die Police sie einschließt.

Häufig gestellte Fragen zu Mardern

Es poltert nachts über der Decke – woran erkenne ich, welches Tier es ist?

Am Geräusch allein selten. Der Marder poltert laut, sprunghaft und unregelmäßig zwischen 22 und 4 Uhr; der Waschbär klingt deutlich schwerer; Siebenschläfer und Eichhörnchen sind leichter, das Eichhörnchen ist tagaktiv. Sicher wird die Bestimmung erst über Kot, Trittsiegel und Fraßspuren – und sie muss vor jeder Maßnahme stehen, weil für Marder das Jagdrecht gilt, für Siebenschläfer dagegen das Naturschutzrecht mit ganz anderen Regeln.

Wie erkenne ich, ob ein Marder bei mir im Haus ist?

Typische Anzeichen sind nächtliche Geräusche (Poltern, Kratzen, Trippeln) vor allem im Dachboden, ein markanter moschusartiger Geruch, Kot (6–10 cm lang, mit Fellresten und Knochen), Fraßspuren an Dämmung und Kabeln sowie sichtbare Trittspuren im Staub. Eine Wildtierkamera im Dachboden liefert sichere Bildbeweise.

Darf ich einen Marder selbst fangen oder töten?

Nein. Der Steinmarder (Martes foina) ist ein Wildtier und unterliegt dem Jagdrecht (Bundesjagdgesetz, BJagdG). Töten und Fangen zählen beide zur Jagdausübung (§ 1 Absatz 4 BJagdG) – die Lebendfalle ist also keine Ausweichlösung, ohne Jagdausübungsrecht ist sie Jagdwilderei (§ 292 StGB). Erlaubt und wirksam sind Vergrämen und Aussperren. Zuständig für alles Weitere ist die untere Jagdbehörde, nicht das Forstamt.

Zahlt die Versicherung Marderschäden am Auto?

Ja – Marderschäden am Fahrzeug sind in der Regel durch die Teilkaskoversicherung abgedeckt, sofern ein direkter Biss-Schaden am Kabelbaum oder anderen Teilen nachgewiesen wird. Folgeschäden (z. B. ein Motorschaden durch einen durchgebissenen Kühlwasserschlauch) werden nur erstattet, wenn die Police sie ausdrücklich einschließt – und wer mit erkennbarem Schaden weiterfährt, riskiert, dass der Versicherer einen Fahrerfehler geltend macht. Laut GDV entstehen in Deutschland jährlich über 200.000 Marderschäden mit einem Gesamtschaden von mehr als 90 Millionen Euro.

Was hilft wirklich gegen Marder im Dachboden?

Dauerhaft wirkt nur eines: alle Einstiegslücken ab etwa 6 cm Durchmesser mit robustem Drahtgitter verschließen – vorher sicherstellen, dass kein Tier mehr im Dach ist, zwischen April und Juni auch keine Jungtiere. Ultraschall- oder Lichtblitzgeräte und Vergrämungsmittel an bevorzugten Schlafplätzen stören Marder nur kurzfristig und überbrücken die Zeit bis zum Verschluss. Ohne ihn kommen Marder immer zurück.

Können Marder Krankheiten übertragen?

Marder können theoretisch Tollwut übertragen, die in Deutschland seit 2008 offiziell als ausgerottet gilt. Ein deutlich relevanteres Risiko steckt im Marder-Kot: Eier von Spul- und Bandwürmern sowie Erreger wie Salmonellen, die mit getrocknetem Staub eingeatmet werden können. Kontakt mit Marder-Kot immer mit Schutzhandschuhen und Atemschutz vermeiden und Hände danach gründlich waschen.

Wann ist der Marder am aktivsten?

Steinmarder sind nachtaktiv – die Hauptaktivitätszeit liegt zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang. Im Dachboden sind die Geräusche daher abends und nachts am lautesten. Die Paarungszeit (Juli–August) sorgt für erhöhte Aktivität und Lautstärke. Junge Marder verlassen das Nest ab September/Oktober und suchen neue Reviere.