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Wohnschutz
Wildtiere im Garten → 11 Min. Lesezeit

Dachs im Garten: Trichter im Rasen und was erlaubt ist

Dachs im Garten: Trichter im Rasen weisen oft auf einen Dachsbau hin. Es gilt Jagdrecht: Bau nicht anrühren, Futterquellen entziehen und Wege schließen.

Von Vyacheslav Levchenko
Kegelförmige Grabtrichter in einer Rasenfläche bei Morgenlicht, daneben ein Gartenzaun mit ausgetretenem Wechsel

Der Dachs gehört zum Jagdrecht, nicht zum allgemeinen Artenschutz — fangen, töten oder den Bau ausräuchern darf ihn niemand ohne Jagdrecht. Was bleibt: die Nahrung im Boden wegnehmen, die ihn überhaupt erst holt, und die Wege dicht machen, auf denen er kommt.

Wiederkehrende Trichter im Rasen sprechen deshalb nicht nur für einen nächtlichen Besucher. Sie können bedeuten, dass ein Dachs in der Nähe dauerhaft wohnt und seine bekannten Futterplätze immer wieder aufsucht.

Inhalt · 11 Abschnitte

Den Bau nicht zuschütten, fluten oder ausräuchern

In einem besetzten Bau wird der Dachs eingeschlossen, verletzt oder getötet. Wer ohne Jagdrecht dem Wild nachstellt, riskiert eine Strafbarkeit wegen Jagdwilderei nach § 292 StGB. Lassen Sie die Ausgänge offen und schalten Sie bei einem Bau unter Gebäudeteilen die untere Jagdbehörde ein.

Schadbild: Dachs, Wildschwein oder Fuchs?

Ein Dachs gräbt kegelförmige Trichter, während ein Wildschwein die Grasnarbe großflächig aufbricht und umdreht. Wiederholt sich das Schadbild über Wochen auf derselben Fläche, spricht das für einen festen Wohnsitz des Dachses in der Nähe; das Wildschwein zieht eher durch. Hinweise auf einen Fuchsbau gehören in den Ratgeber Fuchs im Garten, die ausführliche Abgrenzung des Flächenschadens finden Sie unter Wildschwein im Garten.

  • Kegelförmige Trichter: hand- bis untertassengroß und mit der Schnauze gegraben; die Grasnarbe daneben bleibt heil.
  • Schmale Wechsel: ausgetretene Wege unter Zäunen und durch Hecken, mitunter hängen Haare am Draht.
  • Latrinen: Losung liegt offen in flachen Gruben am Rand des Reviers.
Kegelförmige Grabtrichter im Rasen mit unbeschädigter Grasnarbe daneben
Typisch sind einzelne Trichter mit sauberem Rand, die über Wochen auf derselben Rasenfläche wiederkehren.

Warum er kommt: Der Grund liegt im Boden

Der Dachs gräbt nach Engerlingen, Regenwürmern und anderen Bodenlarven. Ein Rasen mit starkem Engerlingbesatz ist für ihn ein gedeckter Tisch. Fallobst, ein offener Kompost und Vogelfutter am Boden machen das Grundstück zusätzlich attraktiv.

Wer nur den Dachs vertreibt und die Larven im Boden lässt, holt sich den nächsten Gräber: Dachs, Wildschwein oder Krähe. Prüfen und behandeln Sie deshalb nicht zuerst das Tier, sondern den Rasen; die Vorgehensweise erklärt Engerlinge im Rasen bekämpfen. Wie Sie Körner anbieten, ohne weitere ungebetene Gäste mitzuversorgen, zeigt Vögel füttern, ohne Ratten anzulocken.

Futterquelle im Boden wegnehmen

Stechen Sie an einer Fehlstelle ein Stück Grasnarbe aus und prüfen Sie den Wurzelraum auf Engerlinge. Bei erkennbarem Befall lässt sich der Rasen mit HM-Nematoden behandeln. Ausbringzeitpunkt und erforderliche Bodentemperatur richten sich nach der Herstellerangabe, denn die Anwendung muss zum Entwicklungsstadium der Larven passen.

Sammeln Sie Fallobst täglich auf, schließen Sie den Kompost und entfernen Sie Vogelfutter vom Boden. Diese Maßnahmen nehmen dem Dachs nicht nur einen einzelnen Fund, sondern den Grund für seine wiederkehrende Route.

Rechtslage: Jagdrecht statt Artenschutz

Der Dachs unterliegt dem Jagdrecht und nicht den Zugriffsverboten des § 44 BNatSchG. Was diese Unterscheidung für Gartentiere bedeutet, steht unter Geschützte Tiere im Garten.

Ohne Befugnis ist das Fangen oder Töten Jagdwilderei nach § 292 StGB. Darauf stehen Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. Für den befriedeten Bezirk am Wohnhaus regelt das Land, wer fangen darf: Niedersachsen erlaubt es Grundeigentümern, ohne eigenen Jagdschein aber nur über eine beauftragte Jägerin oder einen Jäger (§ 9 Abs. 6 NJagdG); andere Länder verlangen eine Genehmigung. Auch Mittel, die im Netz gern als schnelle Lösung auftauchen, scheiden aus: § 19 Absatz 1 BJagdG verbietet für jeden

  • nach Nummer 8 „Schlingen jeder Art“,
  • nach Nummer 9 Fanggeräte, „die nicht unversehrt fangen oder nicht sofort töten“,
  • nach Nummer 15, „Wild zu vergiften oder vergiftete oder betäubende Köder zu verwenden“.

Die Jagdzeit richtet sich nach Landesrecht und unterscheidet sich deutlich. In Niedersachsen reicht sie zum Beispiel vom 1. August bis 31. Januar, in Nordrhein-Westfalen vom 1. September bis 31. Dezember. Den Zeitraum für Ihren Wohnort erfragen Sie bei der unteren Jagdbehörde oder dem Landesjagdverband.

Untergrabschutz statt höherem Zaun

Ein Zaun, der nur in die Höhe geht, hält einen Dachs nicht auf. Er gräbt darunter hindurch. Wirksam ist ein im Boden verankertes Gitter oder eine nach außen ausgelegte Schürze aus Sechseckgeflecht, die mit Erdankern befestigt wird. Tiefe und Maschenweite wählen Sie nach Herstellerangabe und passend zum vorhandenen Zaun.

Sechseckgeflecht als nach außen ausgelegte Schürze unter einem Gartenzaun
Die nach außen ausgelegte und verankerte Schürze blockiert den Ansatz zum Untergraben.

Wechsel schließen, nicht den Bau

Die schmalen, ausgetretenen Durchlässe unter Zaun und Hecke sind die Eintrittswege. Dort setzen Sie Gitter und Erdanker an. Verschließen Sie nicht die Öffnungen des Dachsbaues: Ein Tier im Inneren muss seinen Rückweg behalten.

Kontrollieren Sie vor dem Schließen eines Wechsels auch die übrige Grundstücksgrenze. Sonst verlagert der Dachs den Durchlass lediglich an eine ungesicherte Stelle daneben.

Wer bei einem Dachsbau zuständig ist

Sie müssen die richtige Stelle nicht erst aus mehreren Ämtern erraten:

  • Die untere Jagdbehörde sitzt beim Landkreis oder bei der kreisfreien Stadt. In der Behördensuche des Bundes finden Sie sie mit dem Stichwort „Jagdbehörde“.
  • Die Behördennummer 115 weist Ihnen die zuständige örtliche Stelle.
  • Der Jagdausübungsberechtigte des angrenzenden Bezirks ist der richtige Gesprächspartner, wenn ein Bau unter Terrasse, Schuppen oder anderen Gebäudeteilen liegt. Den Kontakt vermittelt die Jagdbehörde.

Bau unter Terrasse, Schuppen oder Böschung

Liegt der Eingang unter einer Terrasse, einem Schuppen oder in einer tragenden Böschung, geht es nicht mehr nur um den Rasen. Dachsbaue besitzen mehrere Röhren und Ausgänge; unkoordiniertes Graben kann deshalb weder die Ausdehnung noch die Belegung zuverlässig klären und zusätzlich die Standsicherheit beeinträchtigen.

Schalten Sie die untere Jagdbehörde ein, bevor irgendjemand gräbt, flutet, räuchert oder Erde in eine Öffnung schiebt. Einen besetzten Bau zuzuschütten ist keine Option: Das Tier kann darin sterben oder verletzt werden, und das Nachstellen ohne Jagdrecht kann nach § 292 StGB strafbar sein. Ein ausdrückliches „Bauverbot“ im Bundesjagdgesetz braucht es für diese Bewertung nicht.

Was nicht trägt

Duftmittel, Menschenhaar, Ultraschall und ein laufendes Radio lösen die Ursache nicht. Der Dachs ist standorttreu und kann sich an wiederkehrende Gerüche und Geräusche gewöhnen. Solange Larven im Boden liegen und derselbe Wechsel offen bleibt, lohnt sich die Rückkehr für ihn weiterhin.

Setzen Sie Ihre Arbeit deshalb in dieser Reihenfolge an: Futterangebot reduzieren, bekannte Wechsel baulich sichern und einen möglichen Bau unangetastet lassen. So bleibt die Maßnahme auch dann wirksam, wenn der Gewöhnungseffekt einsetzt.

Der Dachs ist nicht gefährlich — aber

Der Dachs ist scheu, weicht Menschen aus und greift nicht an. Wird ihm jedoch der Rückweg abgeschnitten, kann er sich verteidigen. Halten Sie Abstand, lassen Sie ihm einen freien Fluchtweg und leinen Sie den Hund an.

Versuchen Sie nicht, das Tier aus einer Ecke, einem Zaunwinkel oder einem Bau herauszutreiben. Der sichere Abstand ist nützlicher als jede Mutprobe im Garten — der Dachs hat dort ohnehin die überzeugenderen Krallen.

Häufige Fragen

Darf ich einen Dachs im Garten fangen oder töten?

In der Regel nicht selbst. Der Dachs unterliegt dem Jagdrecht. Wer ihn ohne Befugnis fängt oder tötet, macht sich wegen Jagdwilderei nach § 292 StGB strafbar; möglich sind Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. Ob Eigentümer im befriedeten Bezirk fangen lassen dürfen, regelt das Land – Niedersachsen erlaubt es über eine beauftragte Jägerin oder einen Jäger (§ 9 Abs. 6 NJagdG). Auch Schlingen, ungeeignete Fanggeräte, Gift sowie vergiftete oder betäubende Köder sind nach § 19 BJagdG verboten.

Darf ich einen Dachsbau zuschütten?

Einen besetzten Bau dürfen Sie nicht zuschütten, fluten oder ausräuchern. Der Dachs kann darin verletzt oder getötet werden, und wer dem Wild ohne Jagdrecht nachstellt, riskiert eine Strafbarkeit nach § 292 StGB. Lassen Sie die Ausgänge offen und informieren Sie bei einem Bau unter Gebäudeteilen die untere Jagdbehörde.

Woran erkenne ich einen Dachs und nicht ein Wildschwein?

Der Dachs hinterlässt hand- bis untertassengroße, kegelförmige Trichter; die Grasnarbe daneben bleibt heil. Beim Wildschwein ist die Narbe großflächig aufgebrochen und umgedreht. Wiederkehrende Trichter über Wochen sowie schmale Wechsel unter dem Zaun sprechen zusätzlich für einen Dachs mit festem Wohnsitz in der Nähe.

Warum gräbt der Dachs meinen Rasen um?

Er sucht Engerlinge, Regenwürmer und andere Bodenlarven. Ein starker Engerlingbesatz macht den Rasen zur verlässlichen Futterstelle; Fallobst, offener Kompost und Vogelfutter am Boden verstärken den Anreiz. Prüfen Sie den Boden und entziehen Sie diese Futterquellen, statt nur das Tier zu verscheuchen.

Wann darf der Jagdausübungsberechtigte handeln?

Das hängt vom Landesrecht, der örtlichen Situation und der jeweiligen Jagdzeit ab. In Niedersachsen reicht die Jagdzeit zum Beispiel vom 1. August bis 31. Januar, in Nordrhein-Westfalen vom 1. September bis 31. Dezember. Welche Maßnahme am konkreten Ort zulässig ist, klären Sie mit der unteren Jagdbehörde oder dem Landesjagdverband.

Ist der Dachs für Menschen oder Haustiere gefährlich?

Der Dachs ist scheu, flieht und greift Menschen nicht an. Schneiden Sie ihm jedoch nicht den Rückweg ab, weil ein bedrängtes Tier sich verteidigen kann. Halten Sie Abstand, lassen Sie den Fluchtweg frei und leinen Sie Hunde an.

Weitere Ratgeber

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