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Wildtiere im Garten → 13 Min. Lesezeit

Totes Tier im Garten: entsorgen, melden, was erlaubt ist

Tote Katze, Igel, Fuchs oder Ratte im Garten? Wen Sie informieren, was Sie selbst entsorgen dürfen, wo Wilderei beginnt und wann Vergraben erlaubt ist.

Von Vyacheslav Levchenko
Blaue Einweghandschuhe, eine Rolle reißfester Beutel und ein an eine Klinkermauer gelehnter Spaten auf einem Gartenweg mit Herbstlaub

Kurz gesagt: Was Sie mit einem toten Tier im Garten tun dürfen, hängt davon ab, welches Tier es ist – dafür gelten drei verschiedene Rechtsgebiete. Kleine Wildtiere wie Maus, Ratte, Maulwurf oder Igel nehmen Sie mit Handschuhen auf und geben sie doppelt verpackt in die Restmülltonne; behalten dürfen Sie geschützte Arten nicht. Fuchs, Marder, Dachs oder Reh unterliegen dem Jagdrecht: Liegenlassen und Polizei oder Ordnungsamt informieren – wer so ein Tier mitnimmt, begeht Jagdwilderei. Eine fremde Katze oder ein fremder Hund gehört einem Halter: Tierheim, Tierarzt oder Ordnungsamt lesen den Chip aus und benachrichtigen ihn. Vergraben dürfen Sie nur Ihr eigenes Haustier auf Ihrem eigenen Grundstück. Tote Wildschweine und bestimmte Vogelarten melden Sie dem Veterinäramt.

Ein totes Tier auf dem Rasen oder unter der Hecke ist unangenehm, und die meisten wollen es schnell loswerden. Genau dabei passieren die typischen Fehler: Der tote Fuchs landet in der Biotonne, die überfahrene Nachbarskatze wird im Beet vergraben, ohne dass der Halter je erfährt, was geschehen ist. Diese Seite ordnet in einer Minute ein, was zu tun ist.

Inhalt · 9 Abschnitte

Nie mit bloßen Händen – und nie in die Biotonne

Tote Tiere können Krankheitserreger tragen, auch wenn man ihnen nichts ansieht. Fassen Sie sie nur mit Einweghandschuhen oder durch eine umgestülpte Tüte an. Kompost und Biotonne sind tabu: Dort wird nicht verbrannt, und Kadaver locken Ratten und Füchse an.

Welches Tier? Die Entscheidung in einer Minute

Totes Tier im Garten: was zu tun ist

Tier Was Sie tun Rechtsgrundlage
Maus, Ratte, Wühlmaus Mit Handschuhen aufnehmen, doppelt verpacken, Restmüll Kein Tierkörperrecht bei Wildtieren ohne Krankheitsverdacht
Igel, Maulwurf, Spitzmaus Wie oben entsorgen – aber nicht behalten, etwa als Präparat § 45 Abs. 4 und § 44 Abs. 2 BNatSchG (Besitzverbot)
Fuchs, Marder, Dachs, Reh, Hase (Waschbär nach Landesrecht) Liegen lassen, Polizei oder Ordnungsamt informieren Jagdrecht, § 1 Abs. 5 BJagdG; Mitnehmen ist Wilderei (§ 292 StGB)
Wildschwein Nicht anfassen, Fundort merken, Veterinäramt anrufen Afrikanische Schweinepest ist anzeigepflichtig
Fremde Katze oder fremder Hund Tierheim, Tierarzt oder Ordnungsamt: Chip auslesen, Halter informieren Tier gehört dem Halter; Fundrecht (§ 965 BGB)
Eigenes Haustier Tierarzt, Tierkrematorium – oder auf eigenem Grundstück vergraben § 27 Abs. 3 TierNebV
Vogel Einzelner Kleinvogel: Restmüll; Wasser- und Greifvögel melden Tiergesundheitsrecht (Vogelgrippe)

Für tote Vögel gelten wegen der Vogelgrippe eigene Regeln; welche Arten Sie melden müssen und welche nicht, steht im Ratgeber Toten Vogel gefunden: melden oder entsorgen?.

Maus, Ratte, Igel, Maulwurf: selbst entsorgen

Kleine Wildtiere, die keinem Halter gehören und nicht dem Jagdrecht unterliegen, dürfen Sie selbst beseitigen. Die EU-Verordnung über tierische Nebenprodukte nimmt Körper von Wildtieren, bei denen kein Verdacht auf eine übertragbare Krankheit besteht, ausdrücklich aus ihrem Geltungsbereich aus (Art. 2 Abs. 2 Buchst. a der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009). Für sie gilt deshalb keine Abgabepflicht an eine Tierkörperbeseitigung.

Der Weg: mit Einweghandschuhen aufnehmen, in einen Beutel geben, verknoten, in einen zweiten Beutel, ab in die Restmülltonne – nicht in die Biotonne, nicht auf den Kompost.

Bei geschützten Arten eine Besonderheit. Igel, Maulwurf und Spitzmaus sind besonders geschützt. Tot aufgefundene Tiere dürfen Sie nach § 45 Abs. 4 BNatSchG aus der Natur entnehmen. Behalten dürfen Sie sie dagegen nicht: Das Besitzverbot aus § 44 Abs. 2 BNatSchG gilt auch für tote Tiere. Wer einen Schädel, ein Präparat oder Stacheln aufheben will, verstößt dagegen.

Bei Spitzmäusen und Mäusen die Gesundheit mitdenken. Spitzmäuse können das Bornavirus tragen, Rötelmäuse das Hantavirus. Beide werden über Ausscheidungen und aufgewirbelten Staub übertragen. Wie Sie eine tote Spitzmaus mit Handschuhen und FFP2-Maske sicher aufnehmen, zeigt der Ratgeber Bornavirus im Garten. Liegen tote Ratten oder Mäuse im Haus, ist das ein Hinweis auf einen Befall – dazu der Ratgeber Ratten im Haus.

Finden Sie einen Igel, der noch lebt, aber schwach wirkt, lesen Sie Igel gefunden: Wann er Hilfe braucht.

Fuchs, Marder, Dachs, Reh: Jagdrecht beachten

Fuchs, Stein- und Baummarder, Dachs, Reh, Feldhase, Wildkaninchen und Wildschwein unterliegen nach § 2 Bundesjagdgesetz dem Jagdrecht; den Waschbär haben viele Länder in ihr Landesjagdrecht aufgenommen. Das Recht, sich Wild anzueignen, umfasst ausdrücklich auch verendetes Wild und Fallwild (§ 1 Abs. 5 Bundesjagdgesetz). Dieses Recht hat der Jagdausübungsberechtigte, nicht der Grundstückseigentümer.

Daraus folgt: Wer einen toten Fuchs, Marder oder ein Reh mitnimmt, begeht Jagdwilderei. § 292 StGB bestraft, wer eine Sache, die dem Jagdrecht unterliegt, sich oder einem Dritten zueignet – mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. Das betrifft auch den Fuchsschwanz als Andenken oder das Marderfell.

Was Sie tun: Lassen Sie das Tier liegen und informieren Sie die Polizei über die örtliche Dienststelle (nicht 110, außer bei einem Unfall mit Gefahr) oder das Ordnungsamt. Beide verständigen den zuständigen Jäger. In einem Hausgarten ruht die Jagd zwar (§ 6 BJagdG), wer sich dort um Fallwild kümmert, regeln die Landesjagdgesetze aber unterschiedlich – die Behörde vor Ort weiß es.

Nicht mit bloßen Händen anfassen und Hunde fernhalten. Ein totes Wildtier kann Parasiten und Krankheitserreger tragen.

Wildschwein: Sonderfall Schweinepest. Ein totes Wildschwein melden Sie dem Veterinäramt, weil die Afrikanische Schweinepest eine anzeigepflichtige Tierseuche ist. Nicht anfassen, nicht wegräumen, Fundort merken. Mehr dazu im Ratgeber Wildschweine im Garten.

Hölzerner Hochsitz am Rand eines Stoppelfelds, dahinter Gartenzäune und Einfamilienhäuser einer Siedlung im Herbst
Wo Siedlung und Jagdrevier aneinandergrenzen, gehört ein toter Fuchs oder ein totes Reh dem Jagdausübungsberechtigten – nicht dem Finder und nicht dem Grundstückseigentümer.

Tote Katze oder toter Hund gefunden

Eine Katze oder ein Hund gehört fast immer jemandem. Für die Halter ist die Ungewissheit schlimmer als die schlechte Nachricht – viele suchen wochenlang. Tiere werden im Fundrecht wie Sachen behandelt; wer ein verlorenes Tier findet und an sich nimmt, muss den Eigentümer oder die zuständige Behörde benachrichtigen (§ 965 BGB). Für Fundsachen ist die Gemeinde zuständig, meist über das Ordnungsamt oder Fundbüro.

So finden Sie den Halter:

  1. Chip auslesen lassen. Die meisten Katzen und Hunde tragen einen Mikrochip. Jede Tierarztpraxis und jedes Tierheim kann ihn auslesen.
  2. Haustierregister abfragen. Mit der Chipnummer ermitteln die Register TASSO (tasso.net) und FINDEFIX (findefix.com) den eingetragenen Halter.
  3. Ordnungsamt anrufen, wenn Sie das Tier nicht selbst transportieren möchten. Die Behördennummer 115 verbindet Sie werktags mit der zuständigen Stelle Ihrer Gemeinde.
  4. In der Nachbarschaft fragen – ein Foto aus der Distanz genügt oft.

Vergraben Sie keine fremde Katze. Das Vergraben im Garten erlaubt § 27 Abs. 3 der Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsverordnung nur dem Tierhalter auf eigenem Gelände. Ein fremdes Tier gehört nicht Ihnen, und der Halter verliert jede Möglichkeit, es zu erfahren.

Verdacht auf Giftköder? Liegen mehrere tote Tiere in der Umgebung, zeigen Tiere Vergiftungszeichen oder finden Sie Köderreste, informieren Sie die Polizei und entsorgen Sie nichts – das Tier ist ein Beweismittel. Ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund zu töten, ist eine Straftat nach § 17 Tierschutzgesetz, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.

Eigenes Haustier im Garten begraben

Ist Ihr eigenes Haustier gestorben, dürfen Sie es auf Ihrem eigenen Grundstück vergraben. § 27 Abs. 3 der Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsverordnung knüpft das an drei Bedingungen:

Eigenes Haustier vergraben: die Bedingungen

  1. 1
    Eigenes Gelände

    Das Grundstück gehört dem Tierhalter – bei Miete oder Pacht fragen Sie den Eigentümer

  2. 2
    Kein Wasserschutzgebiet

    Ob Ihr Grundstück in einem liegt, weiß die Gemeinde oder die untere Wasserbehörde

  3. 3
    Abstand zu öffentlichen Wegen und Plätzen

    Nicht in unmittelbarer Nähe von Gehweg, Straße oder Spielplatz

  4. 4
    Mindestens 50 Zentimeter Erde darüber

    Gemessen vom Rand der Grube – damit Füchse und Hunde das Tier nicht ausgraben

Die Alternativen: Die Tierarztpraxis nimmt verstorbene Tiere an und gibt sie zur Beseitigung weiter; Tierkrematorien und Tierfriedhöfe bieten Einzeleinäscherung und Bestattung an. Ist Ihr Tier an einer Tierseuche gestorben oder besteht ein Verdacht, entscheidet das Veterinäramt, was mit dem Tierkörper geschieht.

Wann Sie das Veterinäramt oder die Polizei rufen

  • Veterinäramt: totes Wildschwein (Schweinepest); tote Wasser- und Greifvögel oder mehrere tote Vögel an einem Ort (Vogelgrippe); jeder Seuchenverdacht bei eigenen Nutztieren. Das Amt finden Sie über die Behördensuche des Bundes mit Ihrem Ort und dem Stichwort „Veterinäramt“ oder über die Behördennummer 115.
  • Polizei (örtliche Dienststelle) oder Ordnungsamt: toter Fuchs, Marder, Dachs, Waschbär, Reh oder Hase – beim Waschbär, wenn Ihr Land ihn dem Jagdrecht unterstellt; Verdacht auf Giftköder oder Tierquälerei.
  • Polizei über 110: nur bei einem Wildunfall auf der Straße oder wenn ein verletztes großes Tier eine Gefahr darstellt.
  • Ordnungsamt, Tierheim oder Tierarzt: tote fremde Katze oder fremder Hund.

Sicher aufnehmen und verpacken

Kleines totes Tier entsorgen

  1. 1
    Handschuhe anziehen

    Einweghandschuhe aus Nitril; bei Spitzmaus oder Maus zusätzlich eine FFP2-Maske

  2. 2
    Tier nicht berühren

    Beutel über die Hand stülpen, Tier greifen, Beutel darüber zurückziehen – oder eine Greifzange nehmen

  3. 3
    Verknoten und doppelt verpacken

    Zweiter Beutel darüber, ebenfalls fest verschließen

  4. 4
    In die Restmülltonne

    Nicht in die Biotonne, nicht auf den Kompost

  5. 5
    Handschuhe entsorgen, Hände waschen

    Gründlich mit Seife, auch wenn die Handschuhe dicht waren

  6. 6
    Fundstelle prüfen

    Sichtbar verschmutzte Stelle mit Handschuhen feucht reinigen, nicht trocken fegen

Graue Restmülltonne mit geöffnetem Deckel an einer Hauswand neben einem Gartentor, obenauf ein fest verknoteter Beutel, auf dem Rand ein Paar blaue Einweghandschuhe
Doppelt verpackt und fest verknotet in die Restmülltonne, die Handschuhe gleich hinterher. Biotonne und Kompost sind für Tierkörper tabu.

Häufige Fragen

Darf ich ein totes Tier aus dem Garten in die Restmülltonne werfen?

Kleine Wildtiere wie Maus, Ratte, Maulwurf oder Igel ja – mit Handschuhen aufnehmen, doppelt verpacken und in die Restmülltonne, nie in die Biotonne oder auf den Kompost. Nicht in den Müll gehören Wildtiere, die dem Jagdrecht unterliegen, wie Fuchs, Marder oder Reh, ein totes Wildschwein und fremde Haustiere.

Was mache ich mit einem toten Fuchs im Garten?

Liegen lassen und die Polizei über die örtliche Dienststelle oder das Ordnungsamt informieren; beide verständigen den zuständigen Jäger. Der Fuchs unterliegt dem Jagdrecht, das Aneignungsrecht an verendetem Wild hat der Jagdausübungsberechtigte. Wer den Fuchs mitnimmt oder das Fell behält, begeht Jagdwilderei nach § 292 StGB.

Ich habe eine tote Katze gefunden – was tun?

Bringen Sie die Katze zu einer Tierarztpraxis oder einem Tierheim, oder rufen Sie das Ordnungsamt an. Dort wird der Mikrochip ausgelesen, und über die Haustierregister TASSO oder FINDEFIX lässt sich der Halter ermitteln. Vergraben Sie keine fremde Katze: Das Vergraben im Garten ist nur dem Tierhalter auf eigenem Gelände erlaubt.

Darf ich mein eigenes Haustier im Garten begraben?

Ja, wenn das Grundstück Ihnen gehört, nicht in einem Wasserschutzgebiet liegt, die Stelle nicht unmittelbar an öffentlichen Wegen und Plätzen liegt und das Tier mit mindestens 50 Zentimetern Erde bedeckt ist. So steht es in § 27 Abs. 3 der Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsverordnung. Bei Seuchenverdacht entscheidet das Veterinäramt.

Darf ich einen toten Igel behalten, zum Beispiel als Präparat?

Nein. Der Igel ist besonders geschützt, und das Besitzverbot aus § 44 Abs. 2 BNatSchG gilt auch für tote Tiere. Einen tot aufgefundenen Igel dürfen Sie aufnehmen, um ihn zu entsorgen, aber nicht aufbewahren.

Wen rufe ich bei einem toten Wildschwein an?

Das Veterinäramt. Die Afrikanische Schweinepest ist eine anzeigepflichtige Tierseuche; tot aufgefundene Wildschweine werden in Restriktionszonen untersucht. Fassen Sie das Tier nicht an, räumen Sie es nicht weg und merken Sie sich den Fundort. Das Amt erreichen Sie über die Behördennummer 115.

Was tun bei Verdacht auf Giftköder?

Nichts entsorgen und die Polizei informieren – das tote Tier und Köderreste sind Beweismittel. Ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund zu töten, ist nach § 17 Tierschutzgesetz eine Straftat. Halten Sie eigene Hunde und Katzen von der Stelle fern.

Weitere Ratgeber

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