Vogel im Schornstein: Was bei einer Dohle im Kamin gilt
Vogel im Schornstein oder Dohle im Kamin: besonders geschützt, doch der Abgasweg muss frei bleiben. Deshalb bei Verdacht zuerst den Schornsteinfeger rufen.
Die Dohle ist besonders geschützt, ihr Nest darf nicht einfach herausgeholt werden — und gleichzeitig ist ein verstopfter Schornstein lebensgefährlich, weil Kohlenmonoxid nicht mehr abzieht. Beides zusammen löst nur einer: der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger, in Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde.
Hören Sie Kratzen oder Rufe aus dem Kamin, nehmen Sie die Feuerstätte nicht in Betrieb. Der Schornsteinfeger prüft, ob der Abgasweg frei ist, und koordiniert bei einem Nest das rechtlich zulässige Vorgehen. Versuchen Sie weder, das Material selbst herauszuziehen, noch den Vogel auszuräuchern.
Inhalt · 9 Abschnitte
Feuerstätte auslassen: Kohlenmonoxid ist nicht wahrnehmbar
Ein blockierter Abgasweg kann Rauchgas und Kohlenmonoxid in den Wohnraum drücken. Kohlenmonoxid ist geruchlos, farblos und nicht zu schmecken; eine Vergiftung kündigt sich daher nicht zuverlässig an. Nehmen Sie Ofen oder Heizung bei Verdacht nicht in Betrieb und lassen Sie den Zug vom Schornsteinfeger prüfen. Die Auswahl eines Melders erklärt der Ratgeber Kohlenmonoxid-Melder: sinnvoll?.
Welcher Vogel sitzt im Schornstein?
Der typische Schornsteinbrüter ist die Dohle (Coloeus monedula). Sie ist kleiner als eine Rabenkrähe, hat einen grauen Nacken und ein auffallend helles Auge. Als Höhlenbrüter findet sie in der Landschaft kaum noch geeignete Bruthöhlen und weicht deshalb auf Hauskamine aus.
Auch Rabenkrähen nutzen ungenutzte Schornsteine. In stillgelegten, weiten Zügen kommen außerdem Turmfalke und Schleiereule vor. Der Star gehört dagegen nicht in diese Liste: Er brütet im Dachkasten und hinter Verkleidungen, nicht im Schornsteinzug. Solche Nistplätze und die allgemeine Vogelabwehr am Gebäude behandelt Vögel am Haus vertreiben.
Dohlen tragen Zweige, Gras und Lehm ein. Daraus entsteht nicht nur eine Unterlage, sondern ein kompakter Aufbau, der den Zug regelrecht verschließen kann.
Warum ein Nest im Abgasweg gefährlich ist
Der Landesbund für Vogelschutz formuliert die Folge ohne Umschweife: „Durch den verstopften Kamin sind schon Menschen zu Tode gekommen.“ Das Risiko entsteht auf zwei Wegen.
Rauchgas und Kohlenmonoxid können nicht abziehen. Strömen die Abgase wegen des Nistmaterials nicht vollständig durch den Schornstein, können sie in das Gebäude gelangen. Kohlenmonoxid ist geruchlos, farblos und nicht zu schmecken. Sie können sich deshalb nicht auf Ihre Sinne verlassen.
Trockenes Nistmaterial kann brennen. Treffen Funken auf Zweige und Gras im Zug, kann sich das Material entzünden. Ein Nest in einem genutzten Schornstein ist daher weder ein bloßes Geräuschproblem noch eine Aufgabe für den nächsten freien Nachmittag.
Wer was macht: der Schornsteinfeger
Der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger nimmt hoheitliche Aufgaben wahr. Dazu gehört die Feuerstättenschau, die zweimal in sieben Jahren stattfindet. Sie ist von den laufenden Arbeiten am Schornstein zu unterscheiden.
Beim Kehren wird der Zug gereinigt. Bei der Abgaswegeüberprüfung wird kontrolliert, ob die Abgase ungehindert abgeführt werden: „Der Querschnitt des Schornsteins bzw. der Abgasleitung muss frei sein, damit Heizabgase vollständig abgeführt werden können.“ Hinzu kommt die CO-Messung im Abgas.
Für Sie ist die Reihenfolge klar: Feuerstätte nicht in Betrieb nehmen, den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger anrufen und den Befund schildern. Wer die zuständige Person nicht kennt, findet sie über die Behördensuche des Bundes oder über die Behördennummer 115. Auch die untere Naturschutzbehörde lässt sich dort ermitteln.
Was der Artenschutz praktisch bedeutet
Alle europäischen Vogelarten sind nach dem Bundesnaturschutzgesetz besonders geschützt; das gilt auch für die Dohle. Die Rechtsgrundlage und den Umgang mit Brutstätten am Gebäude erklärt der Ratgeber Schwalbennest entfernen ausführlich.
Für den Schornstein folgt daraus: Eine Dohlen-Niststätte zu beseitigen oder die Tiere zu vergrämen, verbietet § 44 Abs. 1 BNatSchG – erlaubt ist es nur mit einer Ausnahme oder in Abstimmung mit der Behörde. Zuständig ist die untere Naturschutzbehörde. Sie sitzt beim Landkreis oder bei der kreisfreien Stadt.
Ein Dohlennest ist kein einmaliges Ereignis. Die Tiere kehren an denselben Platz zurück, und die Niststätte bleibt über die einzelne Brut hinaus geschützt. Deshalb ist eine fachgerecht abgestimmte Abdeckung vor der Brutzeit der richtige Weg; ein eigenmächtiges Ausräumen während der Brut ist der falsche.
Auch Gefahr im Verzug ist kein Freibrief zur Selbsthilfe. Sie ist der Grund, Schornsteinfeger und Naturschutzbehörde sofort einzuschalten. Ein Notfall wird als solcher behandelt, ohne dass Sie selbst in den Zug eingreifen müssen.
Notfall: Der Vogel ist in den Zug gefallen
Flügelschlagen und Kratzen hinter der Ofentür oder der Reinigungsklappe, oft über Stunden, sprechen dafür, dass ein Vogel in den Zug gefallen ist. Ein solches Tier findet den Weg nach oben allein nicht mehr.
- Feuerstätte nicht anzünden. Lüften Sie den Raum und schließen Sie die Tür zum Rest der Wohnung.
- Ausgang vorbereiten. Stellen Sie einen Karton und ein Handtuch bereit. Dunkeln Sie den Raum bis auf ein Fenster ab; der Vogel orientiert sich zum Licht.
- Öffnung vorsichtig freigeben. Öffnen Sie die Reinigungsöffnung im Keller oder die Ofentür langsam und treten Sie zurück. Greifen Sie nicht sofort nach dem Tier.
- Hilfe holen, wenn es nicht gelingt. Rufen Sie den Schornsteinfeger, die Feuerwehr oder eine Wildvogel-Auffangstation.
Stochern Sie nicht mit Stangen im Zug, gießen Sie kein Wasser hinein und versuchen Sie nicht, den Vogel auszuräuchern. Ein rußverschmierter Vogel kann flugunfähig sein und gehört in fachkundige Hände — zur Auffangstation, nicht ins Badezimmer.
Die dauerhafte Lösung: Abdeckung mit freiem Querschnitt
Eine Abdeckhaube aus Edelstahl versperrt Vögeln den Zugang zum genutzten Zug und hält Regen ab. Der Landesbund für Vogelschutz empfiehlt die fachgerechte Montage ausdrücklich: „Ein Kaminabdeckgitter vom Fachmann installiert, bietet Schutz vor Verstopfung und Rauchgasvergiftung.“
Der entscheidende Vorbehalt lautet: Der Zug muss frei bleiben. Eine ungeeignete Abdeckung kann den Querschnitt verengen und die Abführung der Abgase stören. Stimmen Sie deshalb Auswahl und Bauart mit dem Schornsteinfeger ab und lassen Sie die Montage auf dem Dach fachkundig ausführen. Dacharbeit ist Absturzgefahr.
Montiert wird außerhalb der Brutzeit und nur, wenn nachweislich kein Vogel und kein Nest im Zug sitzt. Wird ein bestehender Brutplatz geschlossen, gehört ein geeignetes Ersatzquartier am Haus zum sauberen Vorgehen; bei einem behördlich begleiteten Fall wird es ohnehin verlangt.
Andere Lüftungsöffnungen und Ersatzquartiere
Nicht jedes Kratzen in Wandnähe kommt aus dem Schornstein. Kleinere Vögel nutzen auch ungesicherte Abluft- und Lüftungsöffnungen. Dort ist ein passend eingesetztes Edelstahl-Lüftungsgitter die richtige bauliche Lösung. Es hält den Zugang frei von Tieren, ohne die vorgesehene Lüftung zu verschließen.
Prüfen Sie vor dem Einbau, ob die Öffnung tatsächlich leer ist. Liegt dort ein Nest, gilt derselbe Grundsatz wie am Schornstein: nicht selbst entfernen oder den Zugang plötzlich schließen, sondern die untere Naturschutzbehörde einbeziehen. Allgemeine Maßnahmen wie Spikes oder Netze gehören nicht an den Abgasweg; dafür ist der Ratgeber Vögel am Haus vertreiben zuständig.
Stillgelegter Schornstein: nicht vorschnell verschließen
Ein stillgelegter Schornstein ist kein Abgasweg mehr. Damit entfällt genau die Gefahr, die bei einem genutzten Zug das sofortige Eingreifen verlangt. Der NABU weist deshalb auf den Wert solcher Hohlräume hin: „Hausbesitzer sollten sie nicht verschließen, denn dort können Dohlen auch für Menschen gefahrlos brüten.“ Für genutzte Kamine rät er, Nester fachgerecht entfernen zu lassen und der Dohle einen Nistkasten anzubieten.
Wenn der Zug nachweislich stillgelegt ist, müssen Sie ihn also nicht allein wegen einer Dohle verschließen. Er kann als wichtiger Rückzugsort erhalten bleiben. Klären Sie vor baulichen Änderungen mit dem Schornsteinfeger, ob wirklich keine Feuerstätte mehr angeschlossen ist, und stimmen Sie Eingriffe an einer Niststätte mit der unteren Naturschutzbehörde ab.
Häufige Fragen
Darf ich ein Vogelnest aus dem Schornstein entfernen?
Nicht eigenmächtig. Die Dohle ist besonders geschützt, und ihre Niststätte bleibt über die einzelne Brut hinaus geschützt. Ein Nest darf nur in Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde beseitigt werden. Ist zugleich der Abgasweg blockiert, schalten Sie sofort den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger und die Behörde ein und lassen die Feuerstätte aus.
Woran merke ich, dass ein Vogel im Schornstein sitzt?
Typisch sind Rufe, Kratzen oder Flügelschlagen aus dem Kamin. Geräusche direkt hinter der Ofentür oder Reinigungsklappe sprechen dafür, dass ein Vogel in den Zug gefallen ist. Zweige, Gras und Lehm im Zug oder ein bei der Abgaswegeüberprüfung festgestellter Verschluss deuten auf ein Nest hin.
Ist ein Nest im Schornstein gefährlich?
Ja, wenn der Schornstein als Abgasweg genutzt wird. Ein Nest kann den Zug blockieren, sodass Rauchgas und das geruchlose, farblose und geschmacklose Kohlenmonoxid nicht vollständig abziehen. Außerdem kann trockenes Nistmaterial durch Funken in Brand geraten. Nehmen Sie die Feuerstätte bis zur Prüfung nicht in Betrieb.
Was kostet mich das, und wer ist zuständig?
Die Kosten hängen von Zugänglichkeit, Prüfung und erforderlicher Arbeit ab; eine pauschale Preisangabe wäre deshalb irreführend. Erste Anlaufstelle ist der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger. Bei einem Nest oder Brutplatz stimmt er das Vorgehen mit der unteren Naturschutzbehörde beim Landkreis oder der kreisfreien Stadt ab.
Muss ich einen stillgelegten Schornstein verschließen?
Nein. Wird der Schornstein nicht mehr als Abgasweg benötigt, kann er als gefahrloser Brut- und Rückzugsort für Dohlen, Rabenkrähen, Turmfalken oder Schleiereulen erhalten bleiben. Klären Sie vor jeder baulichen Änderung, ob der Zug wirklich stillgelegt und ob eine geschützte Niststätte vorhanden ist.
Was tun, wenn der Vogel in den Ofen gefallen ist?
Zünden Sie die Feuerstätte nicht an, lüften Sie den Raum und schließen Sie die Tür zum Rest der Wohnung. Öffnen Sie Ofentür oder Reinigungsklappe vorsichtig, halten Sie Karton und Handtuch bereit und dunkeln Sie den Raum bis auf ein Fenster ab. Gelingt die Befreiung nicht oder ist der Vogel rußverschmiert, rufen Sie Schornsteinfeger, Feuerwehr oder eine Wildvogel-Auffangstation.
Weitere Ratgeber
Krähen und Elstern vertreiben: Was im Garten erlaubt ist
Geschützte Tiere: Welche Strafe droht beim Töten wirklich?
© 2026 wohnschutz.com – Alle Texte, Grafiken und strukturierten Inhalte dieser Seite sind urheberrechtlich geschützt (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 UrhG). Die auszugsweise oder vollständige Übernahme ist nur mit ausdrücklicher Quellenangabe und einem gesetzten, aktiven Hyperlink auf die jeweilige Originalseite gestattet. Kommerzielle Nutzung, Weiterverbreitung oder Bearbeitung ohne schriftliche Genehmigung ist untersagt. Bei Verstößen behalten wir uns rechtliche Schritte gemäß § 97 UrhG vor.