Unkraut zwischen Pflastersteinen entfernen: dauerhaft und legal
Unkraut in Pflasterfugen, auf Gehweg und Einfahrt dauerhaft entfernen: mechanisch und thermisch. Warum Essig, Salz und Spritzmittel hier verboten sind.
Ein frisch verlegtes Pflaster ist eine Freude – doch schon im zweiten Sommer sprießt es grün aus jeder Fuge. Unkraut zwischen Pflastersteinen sieht nicht nur ungepflegt aus, es kann mit der Zeit auch die Fugen aufsprengen und die Steine lockern. Wer dagegen zum Essig oder zum Unkrautvernichter greift, macht sich jedoch schnell strafbar. Wie Sie Pflasterfugen richtig, dauerhaft und legal von Unkraut befreien, erfahren Sie hier Schritt für Schritt.
Inhalt · 10 Abschnitte
Auf Pflaster gelten andere Regeln als im Beet
Zwischen Pflastersteinen dürfen Sie Unkraut nicht so bekämpfen wie im Gartenbeet. Auf versiegelten Flächen sind Essig, Salz und Unkrautvernichter gesetzlich verboten – erlaubt sind mechanische und thermische Verfahren sowie das dauerhafte Verschließen der Fugen. Dieser Ratgeber zeigt, wie Sie Fugen sauber, dauerhaft und rechtssicher unkrautfrei bekommen. Einen Überblick über alle Flächen und Methoden bietet der große Ratgeber Unkraut entfernen.
Warum Unkraut in Fugen so hartnäckig ist
Pflasterfugen sind ein ideales Keimbett – und genau das macht sie so pflegeintensiv. Über die Jahre wehen Staub, feiner Sand, Laubreste und Abrieb in die schmalen Spalten. Dort verrottet das Material zu einer dünnen Humusschicht, die Feuchtigkeit hält und Samen einen perfekten Halt bietet. Wind, Vögel und Schuhsohlen tragen ständig neues Saatgut ein.
Hinzu kommt: Anders als eine offene Beetfläche wird die Fuge von den umliegenden Steinen kaum beschattet, speichert aber Regen- und Tauwasser besonders lange. Löwenzahn, Wegerich, Mauer-Zimbelkraut und diverse Gräser wurzeln dann tief zwischen den Steinen. Wer nur die grünen Blätter abreißt, entfernt lediglich das Symptom – aus der verbliebenen Wurzel treibt die Pflanze rasch wieder aus. Ein dauerhaftes Ergebnis gelingt nur, wenn Sie entweder die Wurzel mit erfassen oder der Fuge das Keimsubstrat dauerhaft nehmen.
Dasselbe Prinzip gilt übrigens für den grünen Belag, der sich auf schattigen Steinflächen bildet. Wie Sie ihn loswerden, lesen Sie im Ratgeber Moos auf Terrasse und Pflaster entfernen – ein eng verwandtes Flächenproblem mit ganz ähnlichen Ursachen.
Die Methoden im Überblick
Für versiegelte Flächen kommen im Kern vier Wege infrage. Chemische Hausmittel wie Essig und Salz sowie klassische Unkrautvernichter scheiden aus rechtlichen Gründen von vornherein aus – dazu weiter unten mehr.
Methoden gegen Unkraut in Pflasterfugen im Vergleich
| Methode | Aufwand | Wirkung |
|---|---|---|
| Fugenkratzer / Fugenbürste (mechanisch) | Mittel, körperlich | Erfasst auch Wurzeln, sofort sauber |
| Abflammgerät / Heißwasser (thermisch) | Gering, mehrere Durchgänge | Zerstört Blattwerk, Wurzel bleibt oft |
| Pelargonsäure (nur wo zugelassen) | Gering | Oberirdisch, meist nicht auf Pflaster erlaubt |
| Fugen fest verschließen (Mörtel/Sand) | Hoch, aber einmalig | Beste Langzeitlösung gegen Neubewuchs |
| Essig, Salz, Unkrautvernichter | – | Auf versiegelten Flächen verboten |
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In der Praxis ist eine Kombination am wirkungsvollsten: einmal gründlich mechanisch oder thermisch reinigen und die sauberen Fugen anschließend dauerhaft verschließen. So brechen Sie den Kreislauf aus Keimen, Jäten und Nachwachsen.
Mechanisch entfernen: Fugenkratzer, Bürste und Drahtbürste
Die mechanische Reinigung ist die zuverlässigste Methode, weil sie das Unkraut samt Wurzel und dazu das Keimsubstrat aus der Fuge holt. Sie brauchen dafür kein teures Gerät, sondern vor allem das passende Werkzeug für die Fugenbreite.
- Fugenkratzer: Ein Handkratzer mit gehärteter, oft L-förmiger Klinge fährt durch die Fuge und löst Unkraut, Wurzeln und Moos heraus. Ideal für schmale, gerade Fugen. Anbieter wie Gardena und WOLF-Garten führen Fugenkratzer mit Wechselklingen und langem Stiel für rückenschonendes Arbeiten.
- Fugenbürste und Akku-Fugenbürste: Eine Fugenbürste mit steifen Borsten schrubbt gröberen Bewuchs und Moos heraus. Wer größere Flächen hat, greift zur Akku-Fugenbürste mit rotierender Bürstenwalze – sie nimmt Ihnen das Bücken und die Muskelarbeit ab.
- Drahtbürste: Für festsitzenden Belag in breiteren Fugen leistet eine kräftige Drahtbürste gute Dienste. Achten Sie darauf, weiche Steinoberflächen nicht zu verkratzen.
Pflasterfugen mechanisch reinigen: Schritt für Schritt
- 1 Trockenen Tag wählen
Auf trockenem Untergrund lösen sich Wurzeln und Erde leichter aus der Fuge als bei Nässe
- 2 Grobes herausziehen
Große Pflanzen wie Löwenzahn zuerst mit der Hand oder dem Unkrautstecher samt Wurzel ausreißen
- 3 Fuge auskratzen
Mit dem Fugenkratzer die Fuge entlangfahren und den restlichen Bewuchs samt Humusschicht auslösen
- 4 Nachbürsten
Mit Fugen- oder Drahtbürste Reste, Moos und feinen Sand aus der Fuge herausbürsten
- 5 Kehren und entsorgen
Das gelöste Material zusammenkehren und über Kompost oder Restmüll entsorgen, damit keine Samen zurückbleiben
Unkraut zwischen Pflastersteinen entfernen ohne Bücken
Fugenarbeit ist Bodenarbeit – und genau daran scheitert sie oft. Wer Knie- oder Rückenprobleme hat, braucht kein anderes Verfahren, sondern nur denselben Werkzeugkopf an einem langen Stiel. Alle vier zulässigen Wege (kratzen, bürsten, abflammen, heiß wässern) gibt es in einer Ausführung, die Sie im Stehen bedienen.
Geräte für aufrechtes Arbeiten in der Fuge
| Gerät | Bedienung | Geeignet für | Worauf achten |
|---|---|---|---|
| Fugenkratzer mit Teleskopstiel | Im Stehen ziehen, Stiel auf Körpergröße einstellen | Schmale, gerade Fugen mit Wurzelwerk | Wechselklingen; im Stehen fehlt Druck, bei festem Belag zweimal ziehen |
| Akku-Fugenbürste mit Stiel | Rotierende Bürstenwalze, Führen statt Schrubben | Größere Flächen, Moos und flachen Bewuchs | Nylonbürste für weiche Steine, Drahtbürste nur für harten Beton |
| Unkrautstecher mit Langstiel | Fußtritt drückt die Klinge in die Fuge, Hebel zieht die Wurzel | Einzelne tief wurzelnde Pflanzen wie Löwenzahn | Braucht etwas Fugenbreite, in Sandfugen sehr wirksam |
| Abflammgerät mit Langrohr | Gaskartusche oder -flasche, Rohrlänge rund einen Meter | Frischen Aufwuchs auf versiegelter Fläche | Nur kurz anwelken lassen; Brandgefahr an Hecke, Holz und Trockenmaterial |
| Elektrischer Heißluft-Unkrautvernichter | Netzbetrieb, offene Flamme entfällt | Balkon, Terrasse und Flächen nahe am Haus | Kabelreichweite; wirkt langsamer als die Gasflamme |
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Der Stiel ersetzt die Wurzelarbeit nicht. Hitze zerstört nur das Blattwerk – die Pflanze treibt aus der Wurzel nach, und Sie wiederholen den Durchgang alle drei bis vier Wochen. Wer wirklich Ruhe haben will, kratzt einmal gründlich aus und verschließt die Fuge anschließend, wie im Abschnitt Dauerhaft vorbeugen beschrieben. Ein Hochdruckreiniger nimmt Ihnen das Bücken zwar ebenfalls ab, spült aber das Fugenmaterial mit heraus und schafft damit erst das Keimbett für die nächste Saison.
Thermisch entfernen: Abflammgerät und Heißwasser
Thermische Verfahren nutzen Hitze, um die Zellen der Pflanze zerplatzen zu lassen. Das Blattwerk stirbt danach ab und trocknet ein. Der große Vorteil: Auf versiegelten Flächen sind diese Methoden ausdrücklich erlaubt, weil keine chemischen Stoffe ins Grundwasser gelangen.
- Abflammgerät (Gas): Ein gasbetriebenes Abflammgerät erhitzt die Pflanze kurz auf mehrere hundert Grad. Sie müssen das Unkraut nicht verbrennen – es genügt, wenn die Blätter kurz welken und die Farbe wechseln. Bei tief wurzelnden Pflanzen sind mehrere Durchgänge im Abstand einiger Tage nötig, bis die Wurzel erschöpft ist.
- Heißwasser und Hochdruck-Heißwasser: Kochendes Wasser oder ein Heißwasser-Hochdruckreiniger, wie ihn etwa Kärcher anbietet, spült den Bewuchs zugleich heraus. Das ist besonders praktisch, wenn Sie das Pflaster ohnehin reinigen möchten.
Beim Abflammen besteht Brandgefahr. Halten Sie großzügigen Abstand zu Hausfassaden, Holzterrassen, Zäunen, Hecken und trockenem Laub. Arbeiten Sie nie bei Trockenheit oder Wind, halten Sie Wasser oder einen Feuerlöscher bereit und beachten Sie regionale Feuerverbote. Kontrollieren Sie die Fläche nach dem Abflammen auf Glut.
Sicher abflammen: darauf sollten Sie achten
- Nur auf reinem Stein arbeiten – nie über trockenem Laub, Rindenmulch oder Holz
- Mindestens einen Meter Abstand zu Fassade, Hecke und Gartenmöbeln halten
- Nicht verbrennen, nur kurz erhitzen, bis die Blätter welken
- Löschwasser griffbereit halten und die Fläche danach auf Glutnester prüfen
- Bei anhaltender Trockenheit und bei Wind ganz auf das Abflammen verzichten
Gehweg, Einfahrt, Hof: Was hier verboten ist – und warum Essig dazugehört
Das ist der wichtigste Punkt dieses Ratgebers – und er wird oft missachtet. Auf versiegelten und befestigten Flächen wie Pflaster, Einfahrten, Wegen, Terrassen und Garagenzufahrten ist der Einsatz von Unkrautvernichtern, Essig, Essigsäure und Salz gegen Pflanzen gesetzlich verboten.
Rechtsgrundlage ist § 12 des Pflanzenschutzgesetzes. Der Wortlaut lässt wenig Spielraum: „Pflanzenschutzmittel dürfen nicht auf befestigten Freilandflächen und nicht auf sonstigen Freilandflächen, die weder landwirtschaftlich noch forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, angewendet werden.” Pflaster, Hof und Garagenzufahrt sind genau solche befestigten Freilandflächen. Verstöße können mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
Warum Essig und Salz mitgemeint sind. Das überrascht viele, denn beides steht in jeder Küche. Entscheidend ist aber nicht, was ein Stoff ist, sondern wozu Sie ihn einsetzen: Wer Essig oder Salz gegen Pflanzen anwendet, macht sie damit rechtlich zum Pflanzenschutzmittel – und zwar zu einem nicht zugelassenen. Der Hausmittel-Charakter schützt nicht vor dem Bußgeld. Genau deshalb sind Essig und Salz auf Pflaster genauso tabu wie ein gekaufter Unkrautvernichter.
Der Grund für die Strenge ist nicht bürokratische Schikane, sondern Gewässerschutz: Auf einer befestigten Fläche versickern die Stoffe nicht im Boden, wo Mikroorganismen sie abbauen und Bodenpartikel sie filtern. Stattdessen werden sie beim nächsten Regen von der glatten Oberfläche abgeschwemmt – direkt in die Kanalisation und ins Grundwasser. Salz schädigt zusätzlich das Bodenleben am Rand der Fläche und angrenzende Pflanzen dauerhaft.
Welche Fläche welchen Regeln unterliegt, lässt sich klar abgrenzen:
Welche Regeln gelten auf welcher Fläche?
| Fläche | Chemische Mittel | Was zulässig bleibt |
|---|---|---|
| Beet, Rasen, Nutzgarten (gärtnerisch genutzt) | Zugelassene Mittel erlaubt | Zusätzlich alle mechanischen Verfahren |
| Gehweg, Einfahrt, Hoffläche, Garagenzufahrt | Verboten – auch Essig und Salz | Mechanisch und thermisch |
| Terrasse und Pflasterfugen | Verboten | Mechanisch, thermisch, Fugen verschließen |
| Wege im Garten mit wassergebundener Decke | Verboten (nicht gärtnerisch genutzt) | Mechanisch und thermisch |
| Öffentlicher Gehweg vor dem Grundstück | Verboten | Kehren, mechanisch, thermisch |
Zwei Sonderfälle sollten Sie kennen:
- Essig in Lebensmittelqualität: Nach der EU-Grundstoffverordnung darf Essig in Lebensmittelqualität, auf maximal sechs Prozent verdünnt, zur Behandlung einzelner Pflanzen eingesetzt werden. Das ist eine eng begrenzte Ausnahme für den gezielten Einzelfall – das flächige Gießen oder Sprühen über die Fugen bleibt verboten, und höher konzentrierte Essigessenz fällt nicht darunter.
- Glyphosat: Für private Anwenderinnen und Anwender ist Glyphosat in Deutschland ab dem 1. April 2026 vollständig verboten – im Haus- und Kleingarten darf es dann gar nicht mehr eingesetzt werden.
Theoretisch kann die zuständige Pflanzenschutzbehörde des Bundeslandes eine Ausnahmegenehmigung für befestigte Flächen erteilen. In der Praxis ist das ein Verfahren für Kommunen und Betriebe mit großen Verkehrsflächen, nicht für den Hofeingang eines Einfamilienhauses – der Aufwand steht in keinem Verhältnis zu einer Stunde mit dem Fugenkratzer.
Auf der sicheren Seite sind Sie mit den mechanischen und thermischen Methoden oben sowie mit dem dauerhaften Verschließen der Fugen. Eine vollständige Übersicht aller erlaubten Verfahren für Beet, Rasen und Fläche finden Sie im Hauptratgeber Unkraut entfernen.
Gehweg vor dem Haus: Wer ist zuständig – und was heißt das praktisch?
Der Streifen zwischen Grundstück und Fahrbahn ist der Ort, an dem sich zwei Regelwerke treffen: Die Kommune verlangt, dass er sauber und begehbar bleibt – das Pflanzenschutzgesetz verbietet gleichzeitig genau die Mittel, zu denen die meisten greifen würden. Wer beides kennt, spart sich Ärger von zwei Seiten.
Zuständig ist zunächst die Gemeinde. Die Reinigung öffentlicher Straßen und Gehwege ist eine kommunale Aufgabe. Fast überall geben die Kommunen sie jedoch per Straßenreinigungssatzung an die Anlieger weiter, also an die Eigentümerinnen und Eigentümer der angrenzenden Grundstücke. Was genau verlangt wird – Kehren, Unkraut entfernen, Laub räumen, im Winter streuen – und in welchem Turnus, steht ausschließlich in der Satzung Ihrer Gemeinde. Bundesweit einheitliche Vorgaben gibt es nicht, ein Blick auf die Website der Stadt oder Gemeinde lohnt sich deshalb.
Auf Mieter geht die Pflicht nur mit dem Mietvertrag über. Vermieter dürfen Reinigungs- und Räumpflichten weitergeben, aber nur durch eine ausdrückliche Regelung im Mietvertrag. Ein Hinweis in der Hausordnung genügt dafür nicht. Und selbst nach wirksamer Übertragung bleibt beim Eigentümer eine Kontrollpflicht: Kommt die Mieterin ihren Pflichten nicht nach und verunglückt jemand, haftet der Eigentümer mit.
Die praktische Konsequenz ist unbequem, aber eindeutig: Die Satzung verpflichtet Sie, den Bewuchs zu entfernen – das Pflanzenschutzgesetz verbietet Ihnen dafür jedes Spritzmittel, den Haushaltsessig eingeschlossen. Es bleiben Fugenkratzer, Fugenbürste, Abflammgerät und Heißwasser. Der Aufwand lässt sich vor allem über die Vorbeugung senken: Fest verschlossene Fugen und regelmäßiges Kehren nehmen dem Bewuchs die Grundlage, statt ihn immer wieder zu bekämpfen.
Auch beauftragte Firmen entbinden Sie nicht
Lassen Sie den Hof oder die Einfahrt von einem Dienstleister pflegen, sollten Sie die Methode ausdrücklich vereinbaren. Wird auf Ihrer Fläche unzulässig gespritzt, ist das Ihre Fläche und Ihr Risiko – Nachbarn und Behörden halten sich an den Grundstückseigentümer. Halten Sie mechanische oder thermische Ausführung schriftlich fest.
Wie die Zuständigkeiten rund um Haus und Garten sonst verteilt sind – von Mietrecht über Naturschutz bis zu Bußgeldern – zeigt der Überblick Recht und Vorschriften rund ums Wohnen.
Zugelassene Mittel: Pelargonsäure richtig anwenden
Wenn überhaupt ein chemisches Mittel infrage kommt, dann ein Produkt mit dem Wirkstoff Pelargonsäure (Nonansäure) und einer Zulassung durch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL). Pelargonsäure ist ein natürlich vorkommender Fettsäure-Wirkstoff, der die oberirdischen Pflanzenteile zerstört – bekannt etwa aus Neudorffs Finalsan. Auf die Wurzel wirkt er kaum, weshalb tief wurzelnde Pflanzen nachtreiben können.
Entscheidend ist aber die Einschränkung: Viele Pelargonsäure-Produkte sind ausschließlich für gärtnerisch genutzte Flächen zugelassen, also für Beete – nicht für versiegelte Wege und Einfahrten. Für die Anwendung auf befestigten Flächen ist in der Regel eine gesonderte Genehmigung der zuständigen Behörde erforderlich.
Zugelassenes Mittel korrekt einsetzen
- Nur BVL-zugelassene Produkte kaufen – die Zulassungsnummer steht auf der Verpackung
- Gebrauchsanweisung lesen: Ein Anwendungsverbot für Nichtkulturland bedeutet, dass Pflaster tabu ist
- Nur gezielt auf die Pflanze sprühen, nicht großflächig über Fugen und Steine
- Bei trockenem, windstillem Wetter anwenden, damit nichts abschwemmt oder verweht
- Reste und Verpackung als Sondermüll bzw. über den Wertstoffhof entsorgen
Für reine Pflasterflächen bleibt die ehrliche Empfehlung deshalb: Setzen Sie auf mechanische und thermische Verfahren und lösen Sie das Problem an der Wurzel, indem Sie die Fugen verschließen. Das ist rechtssicher, gewässerschonend und auf Dauer die geringste Arbeit.
Dauerhaft vorbeugen: Fugen fest verschließen
Alle bisherigen Methoden bekämpfen den Bewuchs – die eigentliche Lösung ist, der Fuge das Keimbett zu nehmen. Solange loser Sand und Humus in der Fuge liegen, wächst immer wieder Neues nach. Verschließen Sie die Fugen dauerhaft, ist Schluss.
- Pflasterfugenmörtel: Ein wasserdurchlässiger, verkieselnder Fugenmörtel wird in die gereinigte, trockene Fuge eingeschlämmt oder eingekehrt und härtet aus. Er lässt Regenwasser versickern, bietet Samen aber keinen Halt mehr. Die beste Langzeitlösung für stärker beanspruchte Flächen wie Einfahrten.
- Fugensand (Pflasterfugensand): Ein spezieller, verdichtender Quarzsand füllt die Fuge fest aus. Er ist günstiger und einfacher einzubringen als Mörtel, muss aber je nach Belastung alle paar Jahre nachgefüllt werden. Manche Sande sind mit einem unkrauthemmenden Zusatz erhältlich.
- Unkrautvlies bei Neuverlegung: Wer neu pflastert, legt unter das Splittbett ein wasserdurchlässiges Unkrautvlies. Es hält Wurzeln davon ab, von unten durch die Fugen zu wachsen.
Ergänzend hilft eine einfache Routine: Kehren Sie das Pflaster regelmäßig, damit sich erst gar kein Substrat in den Fugen ansammelt. So bleibt die Fläche jahrelang sauber. Denselben Grundsatz kennen Sie aus der Rasenpflege – ein dichter, gepflegter Bewuchs lässt Unkraut kaum eine Chance, wie der Ratgeber Rasen anlegen und pflegen zeigt.
Häufige Fragen
Wie entferne ich Unkraut zwischen Pflastersteinen ohne Bücken?
Mit demselben Werkzeugkopf an einem langen Stiel: Fugenkratzer mit Teleskopstiel, Akku-Fugenbürste mit Stiel, Unkrautstecher mit Fußtritt oder ein Abflammgerät mit Langrohr. Alle vier lassen sich im Stehen bedienen. Ein Hochdruckreiniger nimmt das Bücken zwar ebenfalls ab, spült aber das Fugenmaterial heraus und schafft damit das Keimbett für den nächsten Aufwuchs.
Wer muss den Gehweg vor dem Haus vom Unkraut befreien?
Die Reinigung öffentlicher Gehwege ist grundsätzlich Aufgabe der Gemeinde, wird aber fast überall per Straßenreinigungssatzung auf die Anlieger übertragen, also auf die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke. Was genau verlangt wird und in welchem Turnus, regelt allein die Satzung Ihrer Gemeinde – bundesweit einheitliche Vorgaben gibt es nicht. Auf Mieter geht die Pflicht nur über, wenn der Mietvertrag das ausdrücklich vorsieht; ein Hinweis in der Hausordnung genügt nicht. Beim Eigentümer bleibt zudem eine Kontrollpflicht, er haftet also mit, wenn der Mieter die Pflicht vernachlässigt.
Darf ich auf meiner eigenen Einfahrt Unkrautvernichter sprühen?
Nein. Das Verbot des § 12 Pflanzenschutzgesetz gilt für alle befestigten Freilandflächen, unabhängig davon, ob sie privat oder öffentlich sind. Einfahrt, Hoffläche, Garagenzufahrt und gepflasterte Wege auf dem eigenen Grundstück fallen genauso darunter wie der Gehweg davor. Erlaubt bleiben mechanische und thermische Verfahren. Eine Ausnahmegenehmigung der zuständigen Pflanzenschutzbehörde ist theoretisch möglich, in der Praxis aber ein Verfahren für Kommunen und Betriebe mit großen Verkehrsflächen.
Ist Essig gegen Unkraut auf Pflaster erlaubt?
Nein. Auf versiegelten Flächen wie Pflaster, Einfahrten, Wegen und Terrassen ist der Einsatz von Essig, Essigsäure und Salz gegen Unkraut nach dem Pflanzenschutzgesetz verboten. Beides gilt bei der Anwendung gegen Pflanzen als nicht zugelassenes Pflanzenschutzmittel und kann als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Der Grund: Auf befestigten Flächen versickern die Stoffe nicht im Boden, sondern werden ins Grundwasser und in die Kanalisation abgeschwemmt.
Was hält Fugen dauerhaft unkrautfrei?
Dauerhaft unkrautfrei bleiben Fugen nur, wenn kein Keimsubstrat mehr in ihnen liegt. Am wirksamsten ist es, die Fugen fest zu verschließen: mit wasserdurchlässigem Pflasterfugenmörtel oder verdichtetem Fugensand. Bei einer Neuverlegung hält ein Unkrautvlies unter dem Splittbett Wurzeln davon ab, von unten durchzuwachsen. Regelmäßiges Kehren entfernt Staub und Samen, bevor sich neue Pflanzen ansiedeln können.
Ist ein Abflammgerät auf Pflaster erlaubt?
Ja. Rein mechanische und thermische Verfahren wie Fugenkratzer, Fugenbürste, Abflammgerät und Heißwasser sind auf versiegelten Flächen ausdrücklich zulässig, weil dabei keine chemischen Stoffe ausgebracht werden. Beim Abflammen ist jedoch Vorsicht geboten: Halten Sie Abstand zu Hausfassaden, Holz, trockenem Laub und Hecken, arbeiten Sie nie bei Trockenheit oder Wind und halten Sie Wasser bereit. Achten Sie auf regionale Feuerverbote.
Muss ich das Unkraut samt Wurzel entfernen?
Für ein dauerhaftes Ergebnis ja. Wird nur der oberirdische Teil entfernt, treiben viele Fugenpflanzen aus der verbliebenen Wurzel wieder aus. Der Fugenkratzer erreicht die Wurzeln in schmalen Fugen recht gut. Thermische Verfahren zerstören vor allem das Blattwerk und müssen bei tief wurzelnden Pflanzen wie Löwenzahn mehrmals wiederholt werden, bis die Wurzel erschöpft ist.
Sind Pelargonsäure-Mittel auf Pflasterfugen erlaubt?
Nur eingeschränkt. Pelargonsäure ist ein vom BVL zugelassener Wirkstoff, viele Produkte sind aber ausdrücklich nur für gärtnerisch genutzte Flächen wie Beete zugelassen, nicht für versiegelte Wege und Einfahrten. Für die Anwendung auf befestigten Flächen ist in der Regel eine Genehmigung der zuständigen Behörde nötig. Lesen Sie immer die Gebrauchsanweisung: Steht dort ein Anwendungsverbot für Nichtkulturland, dürfen Sie das Mittel dort nicht einsetzen.
Warum wächst Unkraut in Fugen so schnell nach?
In den Fugen sammeln sich mit der Zeit Staub, Sand, Laubreste und feiner Abrieb an. Diese dünne Humusschicht ist ein ideales Keimbett, in das Wind und Vögel ständig neue Samen eintragen. Fugen speichern zudem Feuchtigkeit und werden von oben kaum beschattet. Solange dieses Substrat in der Fuge liegt, keimen immer wieder neue Pflanzen, egal wie oft Sie sie entfernen.
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