Asiatische Hornisse melden und Nest entfernen lassen: Meldepflicht und Vorgehen
Asiatische Hornisse gefunden? So melden Sie Tier oder Nest richtig, welche Behörde zuständig ist und warum die Nestentfernung ausschließlich Fachleuten überlassen werden sollte.
Wer in seinem Garten eine Asiatische Hornisse oder ihr kugelförmiges Nest entdeckt, fragt sich sofort: Was muss ich jetzt tun – und darf ich überhaupt eingreifen? Die kurze Antwort: melden ja, selbst entfernen nein. Vespa velutina ist eine gesetzlich geführte invasive Art, deren Bekämpfung über offizielle Wege koordiniert wird.
Dieser Ratgeber erklärt Schritt für Schritt, wie Sie einen Fund korrekt melden, wer für die Nestentfernung zuständig ist und warum Eigenversuche gefährlich sind. Einen Überblick über das gesamte Thema bietet die Seite Asiatische Hornisse – erkennen, melden, schützen.
🏥 Wichtiger Sicherheitshinweis
Nähern Sie sich einem Hornissennest niemals ohne Schutz und versuchen Sie nicht, es eigenständig zu entfernen. Gestörte Völker greifen gemeinsam an. Bei einer bekannten Insektengift-Allergie kann bereits ein einzelner Stich lebensbedrohlich sein – führen Sie Ihr Notfallset mit und rufen Sie im Ernstfall sofort den Notruf 112.
Warum die Meldung wichtig ist
Die Asiatische Hornisse ist in der EU als invasive Art von unionsweiter Bedeutung gelistet. Daraus ergibt sich der gesetzliche Auftrag, ihre Ausbreitung zu beobachten und einzudämmen. Jede einzelne Meldung liefert Behörden und Forschung wertvolle Daten: Sie zeigt, wo neue Populationen entstehen, und ermöglicht es, Nester früh zu entfernen, bevor neue Königinnen ausschwärmen.
Gerade ein einzelnes, früh gemeldetes Primärnest im Frühjahr kann ein ganzes künftiges Volk verhindern. Ihre Meldung ist damit ein direkter Beitrag zum Schutz heimischer Bienen und Bestäuber. Wie groß die Bedrohung für Bienenvölker ist, lesen Sie im Beitrag Asiatische Hornisse und Bienen.
Wo Sie eine Sichtung melden
Die Zuständigkeit ist in Deutschland nach Bundesland organisiert. Die wichtigsten Anlaufstellen:
Untere Naturschutzbehörde Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt – die zentrale Stelle für Funde.
Offizielle Meldeportale der Bundesländer – mehrere Länder betreiben eigene Online-Meldeformulare oder nutzen Plattformen wie das bundesweite Meldesystem für Neobiota.
Meldeplattform des BfN/der Länder für invasive Arten, teils mit App zur Standortbestimmung.
Örtliche Imkervereine – sie sind oft gut vernetzt und helfen bei der Weiterleitung.
Welches Portal in Ihrem Bundesland gilt, erfahren Sie über die Naturschutzbehörde oder den Landesimkerverband. Halten Sie für die Meldung am besten gleich ein Foto und den genauen Standort bereit.
Ein scharfes Foto aus sicherem Abstand erleichtert die eindeutige Bestimmung bei der Meldung erheblich.
Wie Sie richtig melden
Eine gute Meldung ist konkret und überprüfbar. Diese Angaben sollten Sie bereithalten:
Das gehört in eine Meldung
✓ Scharfes Foto des Tieres oder Nestes aus sicherem Abstand
✓ Genauer Standort: Adresse oder Koordinaten, Höhe und Art des Nestes
Je besser das Bildmaterial, desto schneller können Fachleute die Art bestätigen. Wenn Sie kein gutes Foto aus der Hand bekommen, hilft eine Aufnahme mit Zoom oder einer Wildkamera, ohne dass Sie sich dem Nest nähern müssen.
Was nach der Meldung passiert
Nach Eingang Ihrer Meldung prüfen Fachleute das Foto und bestätigen die Art. Bei einem bestätigten Fund wird – abhängig von Standort und Jahreszeit – über das weitere Vorgehen entschieden. In vielen Regionen wird die Entfernung des Nestes koordiniert, teils durch beauftragte Betriebe, teils durch geschulte ehrenamtliche Helfer. Sie werden in der Regel über den Ablauf informiert und müssen nichts weiter veranlassen, außer den Zugang zu ermöglichen.
Nest entfernen lassen – durch Fachleute
Die Entfernung eines Nestes ist anspruchsvoll und gehört in geschulte Hände. Fachbetriebe arbeiten mit Schutzanzügen, Teleskoplanzen und zugelassenen Verfahren, um das gesamte Volk inklusive Königin zu erfassen – nur so wird verhindert, dass sich Tiere neu ansiedeln. Ein hoch in der Baumkrone hängendes Sekundärnest erfordert oft eine Hubarbeitsbühne.
Die fachgerechte Entfernung erfolgt mit vollständiger Schutzkleidung und Spezialgerät – ein Grund mehr, sie nicht selbst zu versuchen.
Allein die nötige Schutzausrüstung zeigt, warum Eigenversuche keine gute Idee sind: Vollschutz und Spezialgerät sind Standard bei jeder professionellen Entfernung.
Primärnest vs. Sekundärnest – Bedeutung für die Entfernung
Merkmal
Primärnest (Frühjahr)
Sekundärnest (Sommer/Herbst)
Lage
niedrig, geschützt (Schuppen, Hecke)
hoch in Baumkronen, oft über 10 m
Größe
faustgroß
bis medizinballgroß
Volk
nur Königin und erste Arbeiterinnen
hunderte bis tausende Tiere
Entfernung
früh und vergleichsweise einfach
aufwändig, oft mit Hebebühne
Nutzen der Meldung
sehr hoch – verhindert ganzes Volk
wichtig zur Eindämmung
Falls Sie für solche Arbeiten ein Nest aus der Distanz beobachten möchten, hilft ein Fernglas, um den Eingang und die Flugaktivität zu prüfen, ohne den Sicherheitsabstand zu unterschreiten.
Kosten und wer sie trägt
Die Kosten richten sich nach Aufwand, Höhe und Erreichbarkeit des Nestes und liegen je nach Fall zwischen rund 100 Euro und mehreren Hundert Euro. Wichtig: In mehreren Bundesländern und Kommunen wird die Entfernung der invasiven Asiatischen Hornisse ganz oder teilweise übernommen, weil ein öffentliches Interesse an der Eindämmung besteht. Fragen Sie bei der Meldung ausdrücklich nach, ob und in welcher Höhe Kosten auf Sie zukommen. Bei der heimischen, geschützten Hornisse gilt eine andere Regelung – diese darf ohnehin nur in Ausnahmefällen umgesiedelt werden.
Warum Sie niemals selbst eingreifen sollten
Eigenversuche sind aus drei Gründen riskant: Erstens das Verletzungsrisiko – ein gestörtes Volk verteidigt sich gemeinsam und kann viele Stiche setzen. Zweitens die Wirksamkeit – wird die Königin nicht erfasst oder das Nest nur beschädigt, kann sich die Kolonie an anderer Stelle neu gründen. Drittens drohen Verwechslungen mit der geschützten heimischen Art und damit rechtliche Konsequenzen. Beschränken Sie sich daher konsequent auf Meldung und Dokumentation.
Abgrenzung zur geschützten Hornisse
Bevor Sie einen Fund melden oder gar eine Entfernung veranlassen, sollte die Art möglichst sicher bestimmt sein. Die heimische europäische Hornisse ist streng geschützt; ihr Nest darf nicht entfernt, sondern allenfalls mit Genehmigung umgesiedelt werden – mehr dazu im Ratgeber Hornissennest im Garten. Die Merkmale zur sicheren Unterscheidung finden Sie kompakt im Beitrag Asiatische Hornisse erkennen. Im Zweifel entscheidet das Foto: Die Fachstelle bestimmt die Art und sagt Ihnen, ob überhaupt Handlungsbedarf besteht.
Häufige Fragen
Muss ich eine Asiatische Hornisse melden?
Ja. Die Asiatische Hornisse ist eine invasive Art von unionsweiter Bedeutung. Funde von Tieren oder Nestern sollten der zuständigen Naturschutzbehörde oder über das offizielle Meldeportal Ihres Bundeslandes gemeldet werden. Die Meldung hilft, die Ausbreitung zu beobachten und Nester rechtzeitig zu entfernen.
Wer entfernt ein Nest der Asiatischen Hornisse?
Die Entfernung übernehmen geschulte Fachleute – je nach Bundesland beauftragte Schädlingsbekämpfer, Imker mit Zusatzausbildung oder die untere Naturschutzbehörde. In vielen Regionen wird die Entfernung koordiniert oder bezuschusst. Entfernen Sie ein Nest niemals selbst.
Was kostet die Entfernung eines Nestes der Asiatischen Hornisse?
Die Kosten hängen von Höhe und Lage des Nestes ab und reichen je nach Aufwand von rund 100 bis mehreren Hundert Euro. In manchen Bundesländern und Kommunen wird die Entfernung der invasiven Art ganz oder teilweise übernommen. Fragen Sie bei Ihrer Meldung gezielt nach der Kostenregelung.
Darf ich das Nest der Asiatischen Hornisse selbst zerstören?
Davon ist dringend abzuraten. Gestörte Völker verteidigen ihr Nest gemeinsam, das Verletzungsrisiko ist hoch und unsachgemäße Eingriffe können die Ausbreitung sogar fördern. Überlassen Sie die Entfernung Fachleuten und beschränken Sie sich auf Meldung und Beobachtung.
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine behördliche oder ärztliche Beratung. Zuständigkeiten, Meldewege und Kostenregelungen unterscheiden sich je nach Bundesland und können sich ändern. Wenden Sie sich für verbindliche Auskünfte an Ihre untere Naturschutzbehörde. Bei allergischen Reaktionen nach einem Stich rufen Sie sofort den Notruf 112.
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