Asiatische Hornisse melden & Nest entfernen lassen
Asiatische Hornisse gefunden? So melden Sie Tier oder Nest richtig, welche Behörde zuständig ist und warum die Nestentfernung ausschließlich Fachleuten überlassen werden sollte.
Wer in seinem Garten eine Asiatische Hornisse oder ihr kugelförmiges Nest entdeckt, fragt sich sofort: Was muss ich jetzt tun – und darf ich überhaupt eingreifen? Die kurze Antwort: melden ja, selbst entfernen nein. Vespa velutina ist eine gesetzlich geführte invasive Art, deren Bekämpfung über offizielle Wege koordiniert wird.
Dieser Ratgeber erklärt Schritt für Schritt, wie Sie einen Fund korrekt melden, wer für die Nestentfernung zuständig ist und warum Eigenversuche gefährlich sind. Einen Überblick über das gesamte Thema bietet die Seite Asiatische Hornisse – erkennen, melden, schützen.
Inhalt · 9 Abschnitte
Wichtiger Sicherheitshinweis
Nähern Sie sich einem Hornissennest niemals ohne Schutz und versuchen Sie nicht, es eigenständig zu entfernen. Gestörte Völker greifen gemeinsam an. Bei einer bekannten Insektengift-Allergie kann bereits ein einzelner Stich lebensbedrohlich sein – führen Sie Ihr Notfallset mit und rufen Sie im Ernstfall sofort den Notruf 112.
Warum die Meldung wichtig ist
Die Asiatische Hornisse (Vespa velutina) steht seit 2016 auf der Unionsliste der invasiven gebietsfremden Arten von unionsweiter Bedeutung. Rechtsgrundlage ist die EU-Verordnung Nr. 1143/2014, die den Umgang mit invasiven Arten europaweit regelt. Für die Behörden folgt daraus ein klarer Auftrag: Sie müssen die Ausbreitung überwachen und, wo es möglich ist, eindämmen. Ihre Meldung ist der erste Baustein in dieser Kette – ohne Sichtungen aus der Bevölkerung bleibt ein neuer Standort schlicht unentdeckt.
Jede einzelne Meldung liefert Behörden und Forschung wertvolle Daten: Sie zeigt, wo sich die Art gerade neu etabliert, und ermöglicht es, Nester rechtzeitig zu entfernen, bevor im Herbst begattete Jungköniginnen ausschwärmen. Genau hier entscheidet sich viel. Ein reifes Sekundärnest kann im Spätsommer mehrere Hundert Jungköniginnen hervorbringen, von denen jede im Folgejahr ein eigenes Volk gründen kann. Wird ein Nest früh erkannt und entfernt, unterbricht das diese Vermehrungskette an ihrem wirksamsten Punkt.
Gerade ein früh gemeldetes Primärnest im Frühjahr, das oft nur von der Königin und wenigen Arbeiterinnen bewohnt ist, lässt sich mit geringem Aufwand entfernen und nimmt einem ganzen künftigen Volk die Grundlage. Ihre Meldung ist damit ein direkter Beitrag zum Schutz heimischer Bienen und Bestäuber – wie groß die Bedrohung für Bienenvölker ist, lesen Sie im Beitrag Asiatische Hornisse und Bienen. Wie schnell sich die Art seit dem ersten Nachweis über Deutschland verbreitet, zeigt der Überblick zur Ausbreitung der Asiatischen Hornisse in Deutschland.
Wo Sie eine Sichtung melden
Es gibt in Deutschland kein bundesweites Meldeportal – die Zuständigkeit liegt bei den Ländern, und jedes Land hat einen eigenen Weg eingerichtet. Die folgende Übersicht führt für jedes Bundesland die Stelle auf, die Sichtungen der Asiatischen Hornisse entgegennimmt. Wenn Sie in Österreich oder der Schweiz melden möchten: Die dortigen Stellen stehen weiter unten in eigenen Abschnitten. Alle Adressen wurden im August 2026 geprüft.
Meldestellen nach Bundesland
- Baden-Württemberg – LUBW: Asiatische Hornisse melden
- Bayern – BeeWarned der Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau (LWG)
- Berlin – NABU-Hymenopterendienst Berlin, Meldung an [email protected]
- Brandenburg – Imkerverband Brandenburg, Meldung an [email protected]
- Bremen – Neobiota-Nord: Fundmeldung
- Hamburg – Neobiota-Nord: Fundmeldung, alternativ [email protected]
- Hessen – HLNUG: Hornisse melden
- Mecklenburg-Vorpommern – Meldeformular des LUNG
- Niedersachsen – Neobiota-Nord: Fundmeldung
- Nordrhein-Westfalen – Neobiota NRW: Fundpunkt melden
- Rheinland-Pfalz – ArtenFinder RLP: Meldeaufruf
- Saarland – Velutina Saar, alternativ [email protected]
- Sachsen – LfULG: Asiatische Hornisse, Meldung an [email protected]
- Sachsen-Anhalt – Meldeportal des Landesamtes für Umweltschutz
- Schleswig-Holstein – Meldeportal des Landesamtes für Umwelt
- Thüringen – Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN), Meldung an [email protected]
Zwei Anlaufstellen funktionieren unabhängig davon, welches Portal Ihr Land betreibt. Die untere Naturschutzbehörde Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt nimmt Funde immer entgegen und leitet sie weiter – sie ist die richtige Adresse, wenn ein Portal nicht erreichbar ist oder Sie unsicher sind. Und der örtliche Imkerverein ist beim Thema Asiatische Hornisse meist gut vernetzt, weil die Art seine eigenen Völker bedroht; viele Vereine haben geschulte Ansprechpartner, die eine Sichtung vor Ort bestätigen können.
Daneben haben sich Beobachtungs-Apps etabliert. Über Plattformen wie iNaturalist oder die Melde-Apps einzelner Landesanstalten erfassen Sie eine Sichtung samt Foto und GPS-Standort direkt vom Smartphone; die Daten fließen in überregionale Verbreitungskarten ein. Entscheidend bleibt aber, dass Ihre Meldung am Ende bei der zuständigen Landesstelle ankommt – eine App-Meldung allein löst keine Nestsuche aus.
Halten Sie für die Meldung am besten gleich drei Dinge bereit: ein scharfes Foto, den genauen Standort und – falls beobachtet – die Flugrichtung der Tiere. Gerade die Flugrichtung ist wertvoll, weil Fachleute daraus die ungefähre Lage des Nestes ableiten können.
Österreich: eine zentrale Meldeplattform
In Österreich ist die Art angekommen, aber noch nicht etabliert – und genau deshalb zählt dort jede einzelne Sichtung. Der erste Nachweis war eine einzelne Königin am 9. April 2024 im Stadtgebiet Salzburg. Am 20. Juni 2026 wurden in Lustenau in Vorarlberg zwei Primärnester entdeckt, der erste Nestfund in Österreich überhaupt; das besiedelte Nest wurde umgehend fachgerecht entfernt. Das zentrale Meldeportal führt im August 2026 vier bestätigte Meldungen aus Salzburg und Vorarlberg. Eine beginnende Besiedlung lässt sich nur in dieser frühen Phase noch stoppen.
Anders als in Deutschland gibt es eine bundesweite Anlaufstelle:
- Zentrales Velutina-Meldeportal von Biene Österreich und den Landwirtschaftskammern – bienengesundheit.at/vespa-velutina. Das Portal arbeitet mit Login; wer Bienen hält, registriert sich am besten schon vor dem Ernstfall, damit die Meldung ohne Verzögerung rausgeht.
- Ohne Registrierung melden Sie per E-Mail an [email protected], betreut vom Imkerverband Vorarlberg. Diese Adresse nennt auch die AGES als offiziellen Weg.
- Hintergrund, Steckbrief und aktueller Stand: AGES: Asiatische Hornisse
Zusätzlich nehmen die Landesbehörden Meldungen entgegen. Sechs Länder haben dafür eine eigene Adresse eingerichtet:
- Burgenland – Land Burgenland: Asiatische Hornisse, Abteilung 4 Natur und Lebensraum, [email protected]
- Kärnten – Meldung an [email protected] (Land Kärnten, Abteilung 10), Hinweise bei der Landwirtschaftskammer Kärnten
- Niederösterreich – Land Niederösterreich: Asiatische Hornisse, [email protected]
- Salzburg – Land Salzburg: Neozoen
- Steiermark – Neobiota Steiermark mit Online-Formular „Invasive Tiere“, alternativ [email protected]
- Vorarlberg – Imkerverband Vorarlberg, [email protected]
Oberösterreich, Tirol und Wien führen keine eigene Velutina-Meldeseite. Dort melden Sie über das zentrale Portal oder direkt bei der Naturschutzabteilung des Landes beziehungsweise der Bezirkshauptmannschaft; in Oberösterreich informiert zusätzlich der OÖ Landesverband für Bienenzucht.
Inhaltlich gilt für Österreich dasselbe wie für Deutschland: Foto oder Video, genauer Ort mit Koordinaten oder Adresse, Zeitpunkt der Beobachtung und Ihre Kontaktdaten. Fangen oder töten Sie kein Tier und nähern Sie sich keinem Nest – die Bestimmung und die Entfernung übernehmen die Fachleute.
Schweiz: nationale Plattform, Bekämpfung bei den Kantonen
Die Schweiz ist deutlich weiter als ihre östlichen Nachbarn. Der Erstnachweis gelang 2017 im Jura, ab 2019 kamen Beobachtungen aus Genf, der Waadt und Freiburg dazu; bis September 2023 wurden in den Kantonen Bern, Waadt, Genf, Jura, Neuenburg, Freiburg, Solothurn und Basel-Landschaft Nester zerstört – dort gilt die Art als etabliert. Die Ausbreitung läuft von West nach Ost: Im Aargau liegen Funde seit 2022 vor, im Sommer 2026 meldeten die Stadt Zürich und der Kanton St. Gallen Nester. Wer in der Schweiz eine Sichtung hat, meldet also nicht mehr einen exotischen Ausreißer, sondern einen Baustein im laufenden Monitoring.
- Nationale Meldeplattform – asiatischehornisse.ch (ohne Bindestrich geschrieben). Hier laufen alle Meldungen zusammen, Foto oder Video gehören dazu.
- Zuständig für die Bekämpfung sind die Kantone, nicht der Bund. Jeder Kanton hat eine Ansprechperson für die Asiatische Hornisse, die Fachleute für Nestsuche und Nestvernichtung bestimmt; die Kontaktliste aller Kantone steht als PDF bereit.
- Hintergrund und Steckbrief: Agroscope: Asiatische Hornisse sowie bienen.ch
Eine Stolperstelle lohnt die Erwähnung: Die bekannte Gratisnummer 0800 274 274 gehört der Hotline des Bienengesundheitsdienstes und steht auf vielen Merkblättern zur Asiatischen Hornisse. Sie beantwortet Fragen, ist aber ausdrücklich nicht die Meldestelle – Verdachtsfälle müssen über die nationale Plattform laufen, sonst kommen sie beim Kanton nie an.
Wie Sie richtig melden
Eine gute Meldung ist konkret und überprüfbar. Diese Angaben sollten Sie bereithalten:
Das gehört in eine Meldung
- Scharfes Foto des Tieres oder Nestes aus sicherem Abstand
- Genauer Standort: Adresse oder Koordinaten, Höhe und Art des Nestes
- Datum und Uhrzeit der Beobachtung
- Kurze Beschreibung: Größe, Farbe, gelbe Beinspitzen, Verhalten
- Ihre Kontaktdaten für mögliche Rückfragen
Warum diese Angaben zählen, wird schnell klar: Anhand des Fotos bestätigen Fachleute die Art und schließen eine Verwechslung mit der heimischen Hornisse oder mit Wespen aus. Der genaue Standort und die Höhe grenzen die Suche ein, und die beobachtete Flugrichtung erlaubt es, per Kreuzpeilung von mehreren Punkten aus die ungefähre Nestposition zu bestimmen. Fotografieren Sie nach Möglichkeit aus mehreren Winkeln und achten Sie auf Details wie die gelb gefärbten Beinenden und den überwiegend dunklen Hinterleib – Merkmale, an denen sich die Art gut festmachen lässt.
Je besser das Bildmaterial, desto schneller können Fachleute die Art bestätigen. Wenn Sie kein gutes Foto aus der Hand bekommen, hilft eine Aufnahme mit Zoom oder einer Wildkamera, ohne dass Sie sich dem Nest nähern müssen.
Was nach der Meldung passiert
Nach Eingang Ihrer Meldung prüfen Fachleute das Foto und bestätigen die Art. Bei einem bestätigten Fund wird – abhängig von Standort und Jahreszeit – über das weitere Vorgehen entschieden. In vielen Regionen wird die Entfernung des Nestes koordiniert, teils durch beauftragte Betriebe, teils durch geschulte ehrenamtliche Helfer. Sie werden in der Regel über den Ablauf informiert und müssen nichts weiter veranlassen, außer den Zugang zu ermöglichen.
Ist die Art bestätigt, das Nest aber noch nicht lokalisiert, folgt oft eine gezielte Suche. Fachleute nutzen dafür die gemeldete Flugrichtung, beobachten die Rückflüge der Tiere und arbeiten sich so schrittweise zum Nest vor. Der Zeitpunkt spielt dabei eine große Rolle: Je näher der Herbst rückt, desto dringlicher wird die Entfernung, weil dann die Jungköniginnen heranreifen. Wird ein Nest erst nach dem Ausflug der Jungköniginnen gefunden, ist der Nutzen für die Eindämmung deutlich geringer – ein weiterer Grund, warum eine frühe Meldung so viel bewirkt. Bis Fachleute vor Ort sind, gilt für Sie nur eine Regel: Abstand halten und das Nest in Ruhe lassen.
Nest entfernen lassen – durch Fachleute
Die Entfernung eines Nestes ist anspruchsvoll und gehört in geschulte Hände. Fachbetriebe arbeiten mit Schutzanzügen, Teleskoplanzen und zugelassenen Verfahren, um das gesamte Volk inklusive Königin zu erfassen – nur so wird verhindert, dass sich Tiere an anderer Stelle neu ansiedeln. Ein hoch in der Baumkrone hängendes Sekundärnest erfordert oft eine Hubarbeitsbühne.
Die Arbeiten finden bewusst in der Dämmerung oder nachts statt. Dann sind nahezu alle Tiere im Nest, die Flugaktivität ist gering und das gesamte Volk lässt sich in einem Durchgang erfassen. Zum Einsatz kommen je nach Lage unterschiedliche Verfahren: das Absaugen der Tiere in einen Behälter, das Einbringen eines zugelassenen Mittels über eine Teleskoplanze oder – bei gut erreichbaren Nestern – das Vereisen. Anschließend wird das Nest vollständig abgenommen und fachgerecht entsorgt, damit keine überlebenden Tiere zurückbleiben. Handelsübliche Wespensprays aus dem Baumarkt sind für diese Aufgabe ungeeignet: Ihre Reichweite genügt weder für hohe Nester, noch erfassen sie das ganze Volk, und sie können Nichtzielarten schädigen.
Allein die nötige Schutzausrüstung zeigt, warum Eigenversuche keine gute Idee sind: Vollschutz und Spezialgerät sind Standard bei jeder professionellen Entfernung.
Primärnest vs. Sekundärnest – Bedeutung für die Entfernung
| Merkmal | Primärnest (Frühjahr) | Sekundärnest (Sommer/Herbst) |
|---|---|---|
| Lage | niedrig, geschützt (Schuppen, Hecke) | hoch in Baumkronen, oft über 10 m |
| Größe | faustgroß | bis medizinballgroß |
| Volk | nur Königin und erste Arbeiterinnen | hunderte bis tausende Tiere |
| Entfernung | früh und vergleichsweise einfach | aufwändig, oft mit Hebebühne |
| Nutzen der Meldung | sehr hoch – verhindert ganzes Volk | wichtig zur Eindämmung |
Falls Sie für solche Arbeiten ein Nest aus der Distanz beobachten möchten, hilft ein Fernglas, um den Eingang und die Flugaktivität zu prüfen, ohne den Sicherheitsabstand zu unterschreiten.
Kosten und wer sie trägt
Die Kosten richten sich nach Aufwand, Höhe und Erreichbarkeit des Nestes und liegen je nach Fall zwischen rund 100 Euro und mehreren Hundert Euro. Wichtig: In mehreren Bundesländern und Kommunen wird die Entfernung der invasiven Asiatischen Hornisse ganz oder teilweise übernommen, weil ein öffentliches Interesse an der Eindämmung besteht. Fragen Sie bei der Meldung ausdrücklich nach, ob und in welcher Höhe Kosten auf Sie zukommen.
Was den Preis nach oben treibt, ist fast immer die Erreichbarkeit: Ein niedriges Primärnest an einer Hecke ist rasch erledigt, während ein Sekundärnest in zwölf Metern Höhe eine Hubarbeitsbühne, mehr Personal und mehr Zeit erfordert. Auch die Nestgröße und die Tageszeit des Einsatzes wirken sich aus. Weil die Zuständigkeit regional geregelt ist, lohnt sich die Nachfrage doppelt: Manche Kommunen beauftragen und bezahlen den Fachbetrieb direkt, andere erstatten die Kosten auf Antrag, wieder andere greifen auf ehrenamtliche Netzwerke aus Imkern und geschulten Helfern zurück, die die Entfernung kostenfrei übernehmen. Klären Sie deshalb vor der Beauftragung eines privaten Schädlingsbekämpfers, ob es in Ihrer Region eine öffentliche Regelung gibt. Bei der heimischen, geschützten Hornisse gilt ohnehin eine andere Regelung – diese darf nur in Ausnahmefällen und mit Genehmigung umgesiedelt werden.
Warum Sie niemals selbst eingreifen sollten
Eigenversuche sind aus drei Gründen riskant: Erstens das Verletzungsrisiko – ein gestörtes Volk verteidigt sich gemeinsam und kann viele Stiche setzen. Zweitens die Wirksamkeit – wird die Königin nicht erfasst oder das Nest nur beschädigt, kann sich die Kolonie an anderer Stelle neu gründen. Drittens drohen Verwechslungen mit der geschützten heimischen Art und damit rechtliche Konsequenzen. Beschränken Sie sich daher konsequent auf Meldung und Dokumentation.
Hinzu kommt ein biologischer Mechanismus, den viele unterschätzen: Werden Tiere gequetscht oder das Nest erschüttert, setzen die Hornissen Alarmpheromone frei, die weitere Artgenossen gezielt zum Angriff rufen. Wer mit einer Leiter und einer Spraydose an ein hoch hängendes Nest herangeht, bringt sich damit gleich doppelt in Gefahr – durch die Absturzhöhe und durch das aufgebrachte Volk. Auch der oft gehörte Rat, ein Nest nachts mit kochendem Wasser oder Feuer zu behandeln, ist gefährlich und zudem wirkungslos, weil das Nest so gut wie nie vollständig erfasst wird. Ihr sinnvollster Beitrag bleibt die genaue Meldung; alles Weitere übernehmen Menschen mit der passenden Ausrüstung und Erfahrung.
Eigene Fallen sind ebenfalls keine Lösung und schaden meist mehr, als sie nützen – warum, rechnet Sind Fallen gegen die Asiatische Hornisse sinnvoll? vor.
Abgrenzung zur geschützten Hornisse
Bevor Sie einen Fund melden oder gar eine Entfernung veranlassen, sollte die Art möglichst sicher bestimmt sein. Die heimische europäische Hornisse ist nach dem Bundesnaturschutzgesetz besonders geschützt; ihr Nest darf nicht entfernt, sondern allenfalls mit Genehmigung umgesiedelt werden – mehr dazu im Ratgeber Hornissennest im Garten.
Zur groben Orientierung: Die Asiatische Hornisse ist mit rund zwei bis drei Zentimetern etwas kleiner als die heimische Art, wirkt insgesamt dunkler und trägt auffällig gelb gefärbte Beinenden sowie eine überwiegend schwarze Körperzeichnung mit nur einem breiten gelb-orangen Segment am Hinterleib. Die heimische Europäische Hornisse ist größer und deutlich rötlich-gelb gezeichnet. Diese Unterschiede sind auf einem Foto meist gut zu erkennen. Die Merkmale zur sicheren Unterscheidung finden Sie kompakt im Beitrag Asiatische Hornisse erkennen. Verlassen Sie sich im Zweifel aber nicht auf die eigene Einschätzung, sondern auf die Bestätigung der Fachstelle: Sie bestimmt die Art und sagt Ihnen, ob überhaupt Handlungsbedarf besteht.
Häufige Fragen
Muss ich eine Asiatische Hornisse melden?
Eine gesetzliche Meldepflicht für Privatpersonen gibt es nicht: Die EU-Verordnung 1143/2014 verpflichtet die Mitgliedstaaten zur Überwachung, nicht die Bürger. Melden sollten Sie trotzdem, und zwar bei der zuständigen Naturschutzbehörde oder über das offizielle Meldeportal Ihres Bundeslandes. Die Meldung hilft, die Ausbreitung zu beobachten und Nester rechtzeitig zu entfernen.
Wer entfernt ein Nest der Asiatischen Hornisse?
Die Entfernung übernehmen geschulte Fachleute – je nach Bundesland beauftragte Schädlingsbekämpfer, Imker mit Zusatzausbildung oder die untere Naturschutzbehörde. In vielen Regionen wird die Entfernung koordiniert oder bezuschusst. Entfernen Sie ein Nest niemals selbst.
Was kostet die Entfernung eines Nestes der Asiatischen Hornisse?
Die Kosten hängen von Höhe und Lage des Nestes ab und reichen je nach Aufwand von rund 100 bis mehreren Hundert Euro. In manchen Bundesländern und Kommunen wird die Entfernung der invasiven Art ganz oder teilweise übernommen. Fragen Sie bei Ihrer Meldung gezielt nach der Kostenregelung.
Darf ich das Nest der Asiatischen Hornisse selbst zerstören?
Davon ist dringend abzuraten. Gestörte Völker verteidigen ihr Nest gemeinsam, das Verletzungsrisiko ist hoch und unsachgemäße Eingriffe können die Ausbreitung sogar fördern. Überlassen Sie die Entfernung Fachleuten und beschränken Sie sich auf Meldung und Beobachtung.
Wann sollte ich eine Asiatische Hornisse am besten melden?
So früh wie möglich. Ein im Frühjahr entdecktes Primärnest lässt sich mit geringem Aufwand entfernen und nimmt einem ganzen künftigen Volk die Grundlage. Sobald im Spätsommer die Jungköniginnen ausfliegen, sinkt der Nutzen einer späten Meldung deutlich. Melden Sie eine Sichtung deshalb umgehend, statt abzuwarten.
Wie finde ich die zuständige Meldestelle in meinem Bundesland?
In Deutschland gibt es kein bundesweites Portal – jedes Land hat einen eigenen Weg. Dieser Ratgeber führt alle 16 Meldestellen einzeln auf, von der LUBW in Baden-Württemberg über BeeWarned in Bayern bis zum TLUBN in Thüringen. Unabhängig davon nimmt die untere Naturschutzbehörde Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt jede Meldung entgegen und leitet sie weiter; auch der örtliche Imkerverein ist meist gut vernetzt.
Wie melde ich die Asiatische Hornisse in Österreich?
Österreich hat anders als Deutschland eine bundesweite Anlaufstelle: das zentrale Velutina-Meldeportal von Biene Österreich und den Landwirtschaftskammern unter bienengesundheit.at/vespa-velutina. Es arbeitet mit Login – ohne Registrierung melden Sie per E-Mail an [email protected], eine Adresse, die auch die AGES nennt. Zusätzlich haben Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Salzburg, Steiermark und Vorarlberg eigene Meldeadressen. Der erste Nestfund in Österreich gelang im Juni 2026 in Lustenau in Vorarlberg.
Wie melde ich die Asiatische Hornisse in der Schweiz?
Über die nationale Meldeplattform asiatischehornisse.ch, mit Foto oder Video. Die Bekämpfung liegt bei den Kantonen: Jeder Kanton hat eine Ansprechperson, die Fachleute für Nestsuche und Nestvernichtung bestimmt. Wichtig: Die oft genannte Gratisnummer 0800 274 274 ist die Hotline des Bienengesundheitsdienstes und beantwortet Fragen, nimmt aber keine Meldungen entgegen. In der Schweiz ist die Art seit dem Erstnachweis 2017 im Jura deutlich weiter verbreitet als in Deutschland oder Österreich.
Woran erkenne ich das Nest der Asiatischen Hornisse?
Im Frühjahr baut die Königin ein kleines, geschütztes Primärnest, etwa in Schuppen, Hecken oder Carports. Im Sommer zieht das Volk häufig in ein großes, kugelförmiges Sekundärnest um, das oft hoch in Baumkronen oder an Gebäuden hängt und mehrere Hundert Tiere beherbergen kann. Nähern Sie sich einem vermuteten Nest nicht, sondern beobachten Sie die Flugbewegungen aus sicherer Entfernung.
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine behördliche oder ärztliche Beratung. Zuständigkeiten, Meldewege und Kostenregelungen unterscheiden sich je nach Bundesland – in Österreich je nach Land – und können sich ändern. Wenden Sie sich für verbindliche Auskünfte an Ihre untere Naturschutzbehörde, in Österreich an die Naturschutzabteilung des Landes oder die Bezirkshauptmannschaft. Bei allergischen Reaktionen nach einem Stich rufen Sie sofort den Notruf 112.
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